April 2020 freiwillig ohne Anstellung

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  • MareikeN
    Neuer Benutzer
    • 11.04.2021
    • 2

    #1

    April 2020 freiwillig ohne Anstellung

    Hallo, ich war von 01.2020-03.2020 beschäftigt. Dann habe ich freiwillig einen Monat 04.2020 pausiert und Urlaub gemacht. Während dieser Zeit war ich freiwillig Krankenversichert. Zu 05.2020 habe ich bei einem neuen AG angefangen. Wo trage ich das ein? DANKE
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Lohn und Versicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ersteres in der Anlag N, letzteres Anlage Vorsorgeaufwand.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Während dieser Zeit war ich freiwillig Krankenversichert. ... Wo trage ich das ein?
      Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • MareikeN
        Neuer Benutzer
        • 11.04.2021
        • 2

        #4
        danke 16 war richtig

        Kommentar

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