Ich verkaufe eigene Software auf CD-ROMs und USB-Sticks. Die leeren Datenträger (CD-ROMs und USB-Sticks) kaufe ich vorher ein. Wo in der Anlage EÜR trage ich diese Ausgaben ein?
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Ok, danke für die schnelle Hilfe und Info.
HINWEIS: Von 2000 bis 2019 hatte ich die Steuerklärung immer vom Steuerberater machen lassen. Es verwunderte mich etwas das dort diese Ausgaben unter Werbekosten aufgeführt waren?
Können Sie mir vielleicht auch sagen, wo Verbrauchsmaterialien wie Druckertinte und Toner abgesetzt werden?
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Zitat von Minkey Beitrag anzeigenVon 2000 bis 2019 hatte ich die Steuerklärung immer vom Steuerberater machen lassen
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Können Sie mir vielleicht auch sagen, wo Verbrauchsmaterialien wie Druckertinte und Toner abgesetzt werden?
Bürobedarf fallen, dafür gibt es eine extra Zeile bzw. Position in der EÜR.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke für Hilfe!!!
Zu "Welches Jahr": Für 2020 lasse ich es noch vom Steuerberater machen.
Ab 2021 möchte ich es dann selber machen. Bin inzwischen 73 Jahre alt und habe nur noch geringfügige Umsätze. (etwa 12.000 im Jahr)
Habe im auch bei Elster registriert.
Was gibt es denn Ersatzweise ab 2020 ?
Zu CD-Hüllen bedrucken:
Tatsächlich werden die CDs bedruckt. Die USB-Sticks werden bereits mit Laserdruck (Firmenloge) bedruckt geliefert.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDann verschieb ich wieder mal.
Tschüß
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigendeshalb sorgst du ja für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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