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    Anlage AV

    Guten Tag,

    ich habe mich schon durch das Internet und dieses Forum geklickt, aber leider noch nicht die richtige Hilfe gefunden. Deshalb versuche ich es mal hier:

    Es geht um das Anrechnen der RiesterRente. Ich weiß, dass ich die Summe in der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" eingeben kann. Ich verstehe nur nicht, ob ich Angaben in der Anlage AV unter "Altersvorsorgeverträge, für die kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird" machen muss oder sollte. Wenn ich dort meine Daten angebe, bedeutet es, dass die Summe der RiesterRente dann steuerlich berücksichtigt wird oder nicht? Also heißt das, wenn ich dort nichts angebe, werden die Daten, die an das Finanzamt übermittelt wurden, berücksichtigt oder nicht?

    Ich hoffe, man versteht meine Frage..

    Liebe Grüße


    #2
    Also heißt das, wenn ich dort nichts angebe, werden die Daten, die an das Finanzamt übermittelt wurden, berücksichtigt oder nicht?
    Diesen Abschnitt: Altersvorsorgeverträge, für die kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht wird, darfst du nicht ausfüllen !

    Das würde nämlich dazu führen, dass du für den dort aufgeführten Riestervertrag keinen Antrag auf Günstigerprüfung stellst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort :-) Du hast mir sehr geholfen!

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        #4
        Hallo,

        das ist m.E. wieder so ein typisches Mein Elster-Feld
        Warum soll ich Altersvorsorgeverträge angeben, wenn ich keinen Sonderausgabenabzug geltend machen kann oder will.
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ach eine kleine Nachfrage habe ich dennoch: D. h. ich gebe meine RiesterRenten-Daten nirgends an, weil sie direkt vom Anbieter an das Finanzamt übermittelt werden richtig?

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            #6
            Hallo,

            die Anlage AV musst du schon ausfüllen und um eine richtige Steuerberechnung zu bekommen
            auch die Zusatzanlage (wird nicht übermittelt)
            Gruß FIGUL

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              #7
              Die Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" habe ich ausgefüllt. Sorry, dass ich nochmal doof nachfragen muss, aber was muss ich denn in der Anlage AV ausfüllen? Ich habe nur bei den Berechnungsgrundlagen ausgefüllt, dass ich unmittelbar begünstigt bin und das tatsächliche Entgelt dort ausgefüllt. Welche Angaben werden noch benötigt?

              LG

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                #8
                Hallo,

                Angaben zu Kindern entfallen bei dir?
                Wenn es so ist, wars das
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  ich gebe meine RiesterRenten-Daten nirgends an, weil sie direkt vom Anbieter an das Finanzamt übermittelt werden richtig?
                  Richtig ist: Du gibst deine Riester-Vertragsdaten nirgends an, der Bezug einer Riesterrente müsste in der Anlage R-AV/bAV erklärt werden.

                  das ist m.E. wieder so ein typisches Mein Elster-Feld
                  Nein, die Felder stammen aus dem amtlichen Papierformular für die Anlage AV. Vor 2019 musste man die Verträge,

                  für die man den Sonderausgabenabzug geprüft haben wollte, einzeln aufführen, was jetzt nicht mehr möglich ist.

                  Deshalb muss man jetzt angeben, falls die Prüfung für bestimmte Verträge nicht erfolgen soll.

                  Das nennt sich dann: Vereinfachungen bei der Steuererklärung
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Zitat:
                    Das nennt sich dann: Vereinfachungen bei der Steuererklärung

                    das glaubt keiner.
                    Warum soll ich eine Anlage AV abgeben, wenn ich keinen Sonderausgabenabzug will???
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Endlich habe ich es verstanden; danke ihr beiden! Ihr habt mir sehr geholfen :-)

                      LG

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                        #12
                        Warum soll ich eine Anlage AV abgeben, wenn ich keinen Sonderausgabenabzug will???
                        Es gibt anscheinend Menschen, die sich mehr als einen Riestervertrag haben aufschwätzen lassen. Und bei der Günstigerprüfung,

                        die bekanntlich nur auf Antrag erfolgt, hat man offenbar das Recht, diesen Antrag auf einzelne Verträge zu beschränken. Ob das jetzt

                        Sinn macht oder nicht, spielt bekanntlich nicht unbedingt eine Rolle.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,

                          mein Schlusswort:

                          Überflüssig
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Es gibt Konstellationen, bei denen der Anleger den Vertrag nicht begünstigt haben will, damit in der Auszahlungsphase die Besteuerung günstiger wird (ungeförderter Vertrag). Und da gefühlt 99,99 % der Riester-Anleger nicht zu diesen Spezialisten gehören, ist es einfacher für alle Beteiligten, wenn 99,99 % der Anleger ihre Verträge nicht erfassen müssen und 0,01 % der Anleger doch anstatt umgekehrt.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              mein Schlusswort:

                              Überflüssig
                              ​​​​​​Sprich: bei dir ist mal wieder das Ende der argumentativen Fahnenstange erreicht.

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