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Zwei AG im Jahr - Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen vermischen sich

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    Zwei AG im Jahr - Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen vermischen sich

    Hallo,
    ich benötige Hilfe bei folgendem Problem und hoffe ich finde hier eine Antwort.

    In 2020 wechselte ich den Arbeitgeber

    AG 1 - Jan bis August - leistete Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Höhe von 700 Euro bei 2 km Enfernung. In der Vergangenheit hat sich das immer aufgehoben da die 700 Euro höher waren als die Fahrtkosten

    AG 2 - Sep - Dez - leistet diese Zahlung nicht. Ich musste aufgrund der Entfernung jedoch eine Bahncard 100 kaufen. Da sich die Angaben übers Jahr vermischen wird nun die Arbeitgeberleistung des AG1 auf meine Bahncard angerechnet und ich kann die Bahncard nicht in voller Höhe absetzen.

    Gibt es hier eine Lösung um die Bahncard voll abzusetzen? (Es geht nicht um die Frage ob die BC überhaupt abgesetzt werden kann)

    Vielen Dank schon mal an alle.
    L

    #2
    Es gibt keine Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung mit ElsterFormular zu erstellen. Das Programm wird nicht mehr weiterentwickelt.

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      #3
      Danke L.E.Fant. Da bin ich im falschen Forum gelandet. Ist mir eigentlich klar. Ich arbeite online in Elster.
      Soll ich die Frage unter einer anderen Rubrik nochmals platzieren?

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        #4
        Versteh ich das richtig? Du hast mehr ersetzt bekommen als Du an Kosten hattest, und Du möchtest jetzt noch Einkommensteuer dafür haben?

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          #5
          Nein, nicht ganz richtig. Die Leistung von AG1 wurde für das ÖPNV Ticket genutzt und somit voll genutzt. Es ging somit auf 0. in der Steuer Erklärung wurde es gegen die km pauschale verglichen.

          Jetzt wird es wieder gegen die km gerechnet und reduziert daher meine BC kosten die ich tatsächlich auch hatte.

          konnte ich es verständlich erklären?

          danke

          Kommentar


            #6
            "Online in Elster" gibt es genausowenig. Du meinst wohl "Mein Elster". Ich verschiebe mal.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hallo,

              grundsätzlich, es geht immer nur eins, entweder die Entfernungspauschale oder ÖPNV-Kosten. Und das gilt pro Jahr.

              Da sich die Angaben übers Jahr vermischen wird nun die Arbeitgeberleistung des AG1 auf meine Bahncard angerechnet und ich kann die Bahncard nicht in voller Höhe absetzen.
              Wie vermischt sich da etwas? Verstehe ich nicht.

              für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Höhe von 700 Euro bei 2 km Enfernung
              Wie kommt man denn bei nur 2 Kilometern auf 700 Euro? Sollte es vielleicht 20 km heißen?

              In der Vergangenheit hat sich das immer aufgehoben da die 700 Euro höher waren als die Fahrtkosten
              Wenn dann müssen die Fahrtkosten höher als die 700 Euro sein.
              Ist hingegen die pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung höher, dann muss die Differenz nachversteuert werden.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Danke fürs zusammenführen. Ich hoffe ich schreib jetzt am richtigen thread weiter.

                Ich erkläre es nochmal hier bzw. versuche es:

                Die Leistung von AG1 wurde für das ÖPNV Ticket genutzt und somit voll genutzt. Es ging somit auf 0. in der Steuer Erklärung wurde es gegen die km pauschale verglichen.

                Jetzt wird es wieder gegen die km gerechnet und reduziert daher meine BC kosten die ich tatsächlich auch hatte.

                konnte ich es verständlich erklären?

                Schon mal vielen Dank.

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                  #9
                  Hallo,

                  Danke fürs zusammenführen. Ich hoffe ich schreib jetzt am richtigen thread weiter.
                  Ja, ist korrekt. Es gibt jetzt auch nur noch diesen Thread hier.

                  Die Leistung von AG1 wurde für das ÖPNV Ticket genutzt und somit voll genutzt. Es ging somit auf 0. in der Steuer Erklärung wurde es gegen die km pauschale verglichen.
                  Wie ich in #7 schon geschrieben hatte, es geht nur eins. Und vermutlich ist die Entfernungspauschale besser, also greift die. Und die pauschalversteuerten Leistungen werden dann natürlich trotzdem gegengerechnet.

                  Stefan

                  PS: Ich hab' die Threads zusammengefügt, und den dann doppelten Eingangspost sowie einen Verweis von Charlie24 gelöscht.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Vielen Dank - ich hab's verstanden und jetzt passt es.
                    VG Lynette

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                      #11
                      Das Prinzip, dass der Vergleich ÖPNV-Kosten gegen Entfernungspauschale aufs ganze Jahr stattfindet, ist ja nun deutlich geworden.
                      Trotzdem verstehe ich den Fall nicht so recht:

                      Für die ersten 8 Monate wurde eine Monatskarte für 700€ benutzt, bei einer angegebenen Entfernung von 2km, was bei 20 Arbeitstagen/Monat (und Vernachlässigung von Urlaub) einer anteiligen Entfernungspauschale von 160x2x0,3=96€ entspricht.
                      Für die restlichen 4 Monate wurde eine BC100 erworben, die kostet etwa 4000€. Nimmt man spaßeshalber mal 200km Entfernung an, landet man bei 80 Arbeitstagen in diesen vier Monaten bei 80*200*0,3=4800€ anteiliger Entfernungspauschale.

                      Zwar wäre hier der Gesamtbetrag der Entfernungspauschale von 4896€ höher als die Gesamtkosten des ÖPNV von 4700€, jedoch ist bei reiner Verwendung von ÖPNV die Entfernungspauschale auf 4500€ gedeckelt (und um den Bogen zu Mein Elster zu schlagen: das ist auch korrekt implementiert), so dass es hier doch bei den 4700€ für die ÖPNV-Tickets verbleibt. Um mit der Entfernungspauschale die 4700€ an Tickets zu überschreiten, muss zwingend eine PKW-Nutzung beigemischt werden.

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                        #12
                        Danke für alle Eure Rückmeldungen.

                        Die Sache hat sich geklärt und nun könnte der thread geschlossen werden.

                        Ich hatte hier einen Denkfehler der mir nach @ reckoner Nachricht klar wurde.

                        multi danke auch dir. Deine Aufschlüsselung ist (nachdem der knoten in meinem Kopf gelöst ist )
                        Auch ganz klar und nachvollziehbar.

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