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Stuererklärung Wachpersonal

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    Stuererklärung Wachpersonal

    Hallo zusammen,
    ich möchte meinen Schwager ein wenig bei seiner Einkommenssteuererklärung unterstützen und habe bei einigen Dingen trotz Forumssuche noch Fragen:
    1) Thema Arbeitsstätte
    Was wird bei verschiedenen Objekten, die zu betreuen waren, als "1.Arbeitsstätte" angegeben? Oder gibt man jede Arbeitsstätte an und dazu dann jeweils die dazugehörigen Entfernungskilometer? Und gilt dann die einfache Entfernung?
    Wie sieht es bei den verschiedenen Arbeitsstätten mit dem Verpflegungsmehraufwand aus? Die Arbeitszeit vor Ort ist immer größer / gleich 8 Stunden. Ich habe etwas von 3 Monaten gelesen (an einer Stelle), aber das habe ich nicht so richtig verstanden. Wann kann man den Mehraufwand angeben (man gibt nur die Tage an, oder)?
    2) Thema Arbeitskleidung
    Ist das ähnlich wie bei Polizeibeamten, das man also die einzelnen Wasch und Trockengänge abrechnen kann (gibt es da aktuelle Tabellen?)? Arbeiitskleidung wird nicht gestellt.

    Habt Ihr sonst noch irgendwelche Tipps, die sich auf Wachpersonal beziehen? Ich bin ein ziemlicher Anfänger... ;-)

    Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten auf meine Fragen !

    #2
    Deine Fragen betreffen ausschließlich Steuerrecht und haben mit Mein ELSTER nichts zu tun.

    Hier im Forum geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh, sorry!
      Wie kann ich den Beitrag in das richtige Forum verschieben?

      Kommentar


        #4
        Wie kann ich den Beitrag in das richtige Forum verschieben?
        Es gibt hier kein passendes Unterforum für deine Fragen. Auch im Unterforum Allgemein und Projekt geht es vorrangig um Fragen zur

        elektronischen Steuererklärung, auch wenn das viele Fragesteller nicht verstehen. Dass hier auch allgemeine Fragen zum Steuerrecht

        beantwortet werden, ändert nichts daran, dass sich deine Fragen auf einen Einzelfall beziehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Was wird bei verschiedenen Objekten, die zu betreuen waren, als "1.Arbeitsstätte" angegeben?
          Nein, das sind Dienstreisen (in der Regel jedenfalls).

          Verpflegungsmehraufwand würde ich bejahen. Und die 3 Monate gelten hier nicht (oder ist er durchgehend 3 Monate an einem Ort tätig?).

          Reinigungskosten weiß ich nicht, aber eine kleine Pauschale sollte imho gehen.

          Stefan

          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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