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    Hilfe bei Anlage FB

    Hallo Mitglieder und Gäste,

    ich bin etwas weitergekommen aber ich benötige noch ein paar Infos! Ich werde meine Themen am Ende alle selbst beantworten wenn ich durch bin.

    Es handelt sich um eine Grundstücksgemeinschat aus drei Parteien, 25% (Nummer 1 ist auch bevollmächtigt), 25% (Nummer 2) und 50% (Nummer 3)
    Die beiden Parteien Nummer 1 und 2 sind ein Ehepaar, die Nummer 3 hat den Anteil ab dem 01.01.2019 vererbt!
    Es ist das erste Mal dass es elektronisch abgegeben wird, bis auch 2018 wurde es in Pappierform abgegeben,


    Nun zu meinen Fragen, wieviele Anlagen FB muss ich erstellen? 3 oder 4?
    3 weil im vollen Jahr 2019 drei Beteiligte sind oder muss ich auch eine 4. aufnehmen, die Person die die 50% auf die Nummer 3 übertragen hat?



    Nun zu dem Eingaben der Anlage FB:
    3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben

    Aufteilung des Gewinns nach gezeichnetem oder eingezahltem Kapital
    Zeile 35 bleibt leer
    Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil
    Zeile 37 Zähler Nenner 1 4 (für Nummer 1)
    Zeile 37 Zähler Nenner 1 4 (für Nummer 2)
    Zeile 37 Zähler Nenner 1 2 (für Nummer 3) Erbe angetreten
    Zeile 37 Zähler Nenner 0 0 (für Nummer 4) Erbe abgetreten


    Veränderungen der Aufteilungsquote nach Beginn des Wirtschaftsjahres oder nach Eintrittszeitpunkt im Wirtschaftsjahr
    Aufteilung des Gewinns nach gezeichnetem oder eingezahltem Kapital
    36 bleibt leer


    Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil
    Zähler Nenner ab
    1 4 25.10.1987 weil der Erberb der Grundstücksgemeinschaft damals erworben wurde?
    1 4 25.10.1987 weil der Erberb der Grundstücksgemeinschaft damals erworben wurde?
    1 2 01.01.2019 weil das Erbe der Grundstücksgemeinschaft zum 01.01.2019 angetreten wurde?
    0 0 01.01.2019 weil das Erbe der Grundstücksgemeinschaft zum 01.01.2019 abgetreten wurde?


    Muss für eine der vier Beteiligten folgendes ausgefüllt werden?

    Bei Gründung, Eintritt und Austritt im Feststellungszeitraum oder bei Eintritt bis einschließlich 1.1. des Folgefeststellungszeitraums:


    Angaben zu Beteiligten muss hier erwähnt werden, dass ein Wechsel ab 01.01.2019 stattgefunden hat?
    Zeile 42 Beteiligte natürliche Person ist verstorben / beteiligte Kapital- oder Personengesellschaft ist gelöscht /aufgelöst / umgewandelt worden
    Zeile 42 Beteiligter hat seinen Anteil an andere Beteiligte


    Muss hier etwas eingetragen werden?
    Nur bei gesonderter und einheitlicher Feststellung, wenn der Erwerb im Feststellungszeitraum stattfand:
    Zeile 43 Unentgeltlicher Erwerb vom Beteiligten Nummer
    Zeile 43 Anteil am übernommenen Gesellschaftsanteil: Zähler
    Zeile 43 Anteil am übernommenen Gesellschaftsanteil: Nenner

    Zeile 44 Entgeltlicher Erwerb vom Beteiligten Nummer
    Zeile 44 Anteil am übernommenen Gesellschaftsanteil: Zähler
    Zeile 44 Anteil am übernommenen Gesellschaftsanteil: Nenner


    Vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße
    afriend







    #2
    Warum hast du jetzt ein neues Thema aufgemacht ? https://forum.elster.de/anwenderforu...in-paar-fragen

    Ich muss erneut nachfragen zum Sachverhalt Vererbung zum 01.01. Ein Erbfall zum 1. Januar tritt ein, wenn der Erblasser am 1. Januar verstirbt.

    Ansonsten liegt eine Schenkung vor !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sorry das ich ein zweites Thema geöffnet habe, ich habe vermutet, dass es ein durcheinander sonst wird. Wenn ich durchkomme werde ich die Antowrten auch aufnehmen.

      Meine Frage, auch wenn es eine Schenkung ist, wird wohl sein, muss ich nochmal nachhacken, muss ich 3 oder 4 Anlagen FB erstellen?

      Muss ich das die Postition "Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil" "Zähler", "Nenner" und "ab" aufnehmen oder nicht?

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        #4
        Bei einer Rechtsnachfolge ab 1. Januar kann man eigentlich nicht von einem unterjährigen Ausscheiden eines Beteiligten ausgehen,

        der Feststellungszeitraum endet bekanntlich am 31.12. Aber ich muss mir auch erst die entsprechenden Zeilen genau anschauen.

        Klar ist m. E. allerdings, dass der Rechtsnachfolger eine neue Nummer bekommen muss.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          d.h. ich darf nicht wie bei 2018 die Nummer 3 für die Nschfolgerin geben auch wenn ich bis auch 2018 nur in Papierform abgegeben habe.

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            #6
            Die muss m. E. die Nummer 4 bekommen. Das Finanzamt verwendet die Nummern für die Personenzuordnung, das Finanzamt verwaltet die Gemeinschaft

            ja nicht auf Papier.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Bei einer Rechtsnachfolge ab 1. Januar kann man eigentlich nicht von einem unterjährigen Ausscheiden eines Beteiligten ausgehen, der Feststellungszeitraum endet bekanntlich am 31.12. Aber ich muss mir auch erst die entsprechenden Zeilen genau anschauen. Klar ist m. E. allerdings, dass der Rechtsnachfolger eine neue Nummer bekommen muss

              Habe ich verstanden, ich sollte mit einer neuen Nummer melden. Aber es reicht "nur" die drei die auch im Jahr 2019 beteiligt sind die Anlage entsprechend auszufüllen.
              Was trage ich in dem Feld ab ein?
              Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil
              Zähler Nenner ab
              1 4 25.10.1987 weil der Erberb der Grundstücksgemeinschaft damals erworben wurde?
              1 4 25.10.1987 weil der Erberb der Grundstücksgemeinschaft damals erworben wurde?

              0 0 01.01.2019 weil der Anteil der Grundstücksgemeinschaft zum 31.12.2018 abgetreten (verschenkt) wurde?muss nicht eingetragen werden? Es wäre Pflicht wenn es zum 01.01.2019 passiert wäre? Oder wie ist es hier geregelt?
              1 2 01.01.2019 weil der Anteil der Grundstücksgemeinschaft zum 01.01.2019 angetreten wurde?

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