Alersentlastungsbetrag

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  • hadirost
    Neuer Benutzer
    • 03.07.2019
    • 22

    #1

    Alersentlastungsbetrag

    Hallo Forum
    Bei einer abschließenden Vorausberechnung 2020 erscheint kein Altersentlastungsbetrag; bin 82.
    An welcher Stelle könnte ein Eintrag fehlen? Welcher?
    MFG hadiro
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Bei einer abschließenden Vorausberechnung 2020 erscheint kein Altersentlastungsbetrag; bin 82.
    Welche Einkünfte außer Renten und Versorgungsbezügen hast du denn 2020 erzielt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • hadirost
      Neuer Benutzer
      • 03.07.2019
      • 22

      #3
      Einkünfte aus: (1) Nicht selbständiger Arbeit, (2) Renten, (3) minimal Kapitalerträge,

      Worauf bezieht sich der Altersentlastungsbetrag? Also Jahresprozentsatz von ?

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      • hadirost
        Neuer Benutzer
        • 03.07.2019
        • 22

        #4
        Einkünfte aus: (1) Nicht selbständiger Arbeit, (2) Renten, (3) minimal Kapitalerträge,

        Worauf bezieht sich der Altersentlastungsbetrag? Also Jahresprozentsatz von ? ggf. doppelt gesendet !

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Einkünfte aus: (1) Nicht selbständiger Arbeit, (2) Renten, (3) minimal Kapitalerträge,
          Für 1 gibt es nur dann einen Altersentlastungsbetrag, wenn es sich nicht um Versorgungsbezüge handelt, für Leibrenten gibt es keinen

          Altersentlastungsbetrag. Für Kapitaleinkünfte müsste die Günstigerprüfung beantragt werden. Falls die anschlägt und die Einkünfte den

          Sparer-Pauschbetrag übersteigen, gibt es dafür den Altersentlastungsbetrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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