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Wie Einnahmen aus Drittländern angeben bei Kleinunternehmern?

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    Wie Einnahmen aus Drittländern angeben bei Kleinunternehmern?

    Guten Tag allerseits!

    Ich habe mich vor einigen Monaten selbständig gemeldet (mit Kleinunternehmerreglung) und kämpfe nun mit meiner ersten Steuererklärung.
    Ich arbeite als Grafikdesigner und habe zur Zeit nur einen einzigen Kunden, der in den USA sitzt. In meinen monatlichen Rechnungen, die ich ihm stelle, habe ich keine MwSt ausgewiesen.

    Ich weiß leider nicht wo genau ich diese meine einzigen Einnahmen genau angeben muss. Ich hatte vor, eine EÜR einzureichen (habe dabei ein großes Fragezeichen bei Punkt 3 , der Gewinnermittlung, da ich nicht weiß, ob ich sie bei steuerbaren oder nicht steuerbaren Umsätzen eintragen muss - ich war sicher es handelt sich um erstere, habe jetzt aber anderes gehört) sowie die Anlagen AUS und S.

    Für Tips wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße,
    Cremas



    #2
    Ich hatte vor, eine EÜR einzureichen
    Für Kleinunternehmer gibt es doch in der EÜR extra die Zeilen 11 und 12.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sonstige Leistungen im Ausland sind nicht steuerbar.

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        #4
        Und statt der Anlagen AUS und S würde ich den Gewinn in der Anlage G erklären. Grafikdesigner, die nicht künstlerisch tätig sind,

        betreiben ein Gewerbe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sonstige Leistungen im Ausland sind nicht steuerbar.
          Womit die Umsatzsteuer gemeint ist !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Darum gings:

            Zitat von Cremas Beitrag anzeigen
            da ich nicht weiß, ob ich sie bei steuerbaren oder nicht steuerbaren Umsätzen eintragen muss

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              #7
              Vielen Dank für eure Antworten Charlie24 und L.E. Fant!
              Ok diese Einnahmen sind nicht steuerbar, aber durch die Kleinunternehmerregelung ist die Umsatzsteuer ja erst mal hinfällig. Also Zeilen 11 und 12.
              Aber warum sollte ich als selbstständiger Grafikdesigner ein Gewerbe betreiben? Ich habe natürlich keine Gewerbeanmeldung vorgenommen und war sicher soweit alles richtig zu machen... mal schauen was ich dazu im Netz finde.

              Besten Dank und Grüße
              Cremas

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