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Nachzahlung Umsatzsteuer eines Vorjahres

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    Nachzahlung Umsatzsteuer eines Vorjahres

    Hallo liebe Helfer !!

    ... wo wird der Betrag der Nachzahlung von Umsatzsteuer in der EÜR 2020 als Ausgabe eingetragen. Und, oder auch gerne weitere Infos

    Herzlichen Dank
    Jenny

    #2
    .. wo wird der Betrag der Nachzahlung von Umsatzsteuer in der EÜR 2020 als Ausgabe eingetragen.
    Wann hast du denn die Nachzahlung geleistet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ... am 4.3.2020

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        #4
        Seite 4, Zeile 64.

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          #5
          Die Zeile 64, Kennzahl 186 der EÜR müsste auch für 2020 noch stimmen, die Kennzahl stimmt in jedem Fall.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dankeschön <3 an L.E.Fant und Charlie24

            .. summiere ich die Nachzahlung eines Vorjahres zu meinen gezahlten Vorsteuern für Quartal 1, Q 2, Q 3 und Q 4 2020 einfach dazu ?

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              #7
              Nein, Du addierst die Umsatzsteuerzahlungen im Jahr 2020. Da sind ja die Vorsteuern schon mit enthalten.

              Wenn das 4. Quartal bis 10. Januar 2021 bezahlt wurde dann kann es auch mit reingerechnet werden. Analog gehört das 4. Quartal bzw. der Dezember 2019 mit rein, wenn dieser nach dem 10. Januar 2020 bezahlt wurde.

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                #8
                .. summiere ich die Nachzahlung eines Vorjahres zu meinen gezahlten Vorsteuern für Quartal 1, Q 2, Q 3 und Q 4 2020 einfach dazu ?
                Natürlich muss da der gesamte Jahressaldo rein. Du kannst aber über +Weitere Daten hinzufügen Einzelpositionen erfassen, damit das für dich und

                das Finanzamt übersichtlicher und einfach nachvollziehbar ist.

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Wichtig: in der Einnahmenüberschussrechnung werden grundsätzlich nur die Beträge erfasst, die auch tatsächlich im entsprechenden Jahr geflossen sind. Ausnahme ist die 10-Tage-Regelung für regelmäßige Zahlungen, die ich oben kurz angesprochen habe. Wurde das 4. Quartal 2020 erst nach dem 10. Januar 2021 bezahlt, dann hat es in der EÜR für 2020 nichts mehr zu suchen.

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                    #10
                    Wurde das 4. Quartal 2020 erst nach dem 10. Januar 2021 bezahlt, dann hat es in der EÜR für 2020 nichts mehr zu suchen.
                    Es sei denn, die Finanzkasse zieht die fälligen Zahlungen aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats ein. Dann gilt die Zahlung als am 10.01. geleistet,

                    auch wenn der tatsächliche Einzug erst ein paar Tage später erfolgt, immer vorausgesetzt, die Anmeldung ist fristgerecht erfolgt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Nochmal herzlichen Dank für die Nachrichten !!!!

                      Darf ich noch etwas fragen? :
                      Da es ja im Jahr 2020 die 19% und 16% MwSt. gab... wird in der EÜR 2020 unter Ziffer 16 vereinnahmte UmSt sowie UmSt auf unentgeltliche Wertabgaben nicht auf die verschiedenen % differenziert ? Trägt man dort einfach die Summe des Jahres 2020 ein?

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                        #12
                        Warum sollte da differenziert werden? Man könnte das auch noch weiter aufsplitten, erst schon mal unterscheiden zwischen Umsätzen und Wertabgaben, dann zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen usw. Warum willst Du das machen?

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                          #13
                          ... war nur ein Gedanke :-) Dankeschööööön !!

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