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Steuerbescheid Einspruch (Behinderten Pauschbetrag)

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    Steuerbescheid Einspruch (Behinderten Pauschbetrag)

    Hallo zusammen,
    habe heute meinen elektronischen Steuerbescheid erhalten (ist das erste Mal das ich mit MeinElster die Erklärung gemacht habe) und da stimmt was nicht.
    Da ich eine Tochter mit Behinderung habe (GdB 70%) wurde uns in den Jahren zuvor immer der Behinderten Pauschbetrag von 3700€ gewährt.
    In diesem Steuerbescheid wurde uns nur
    Behinderten-Pauschbetrag/-beträge für Kinder. 890€. und
    Hinterbliebenen Pauschbetrag/-beträge für Kinder. 370€ gewährt.

    jetzt zu meinen Fragen:
    a) Warum wurde der Behinderten-Pauschbetrag gekürzt? (Die Behinderung des Kindes und der GdB hat sich zum Vorjahr nicht geändert)
    b) Warum Hinterbliebenen-Pauschbetrag? (Es ist ja niemand gestorben)
    c) Wollte Einspruch in Mein Elster einlegen, und bin am Punkt Verwaltungsakt hängen geblieben. Muss ich da "Einkommensteuer- Festsetzung" wählen?

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    LG TschellGO

    #2
    Die Frage hat mit dem Projekt Elster nichts zu tun. Ich verschieb sie deshalb in das Unterforum zu Mein Elster.

    Du hast ja die Steuererklärung per Elster übermittelt. Wie sieht denn da die Steuerberechnung aus? Abweichungen von den erklärten Angaben müssen ja im Bescheid erläutert sein. Also, was steht dort dazu drin?

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      #3
      Hallo,
      danke erst mal fürs verschieben.
      Zum Behinderten-Pauschbetrag steht nichts drin.
      Zum Hinzerbliebenen-Pauschbetrag steht da:
      “Ein Hinterbliebenen Freibetrag für das am 25.1.2016 geb. Kind kann nicht gewährt werden“

      ich verstehs nicht

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        #4
        Dann wirst du wahrscheinlich vorsorglich Einspruch einlegen müssen. Was da konkret schief gelaufen ist, ist ja nicht immer

        auf Anhieb zu erkennen. Beim Einspruch musst du Einkommensteuer- Festsetzung und das Jahr auswählen, das ist korrekt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich würde mal darauf tippen, dass in der Anlage KIND versehentlich das Kreuzchen in Zeile 71 (Übertragung Hinterbliebebenpauschbetrag) anstatt in Zeile 70 (Hilflos) gemacht wurde.

          Da hilft nur Einspruch einlegen oder ggf. ein klärendes Telefonat, zumal dem FA ja an Hand der gespeicherten Daten der Sachverhalt bekannt sein müsste.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Hallo Zusammen,
            Vielen Dank erst mal für die Antworten.
            Werde dann mal Einspruch einlegen.

            Habe bei Zeile 70 UND 71 das Kreuzchen gemacht, das wird wohl der Fehler sein.

            Gruß

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