pauschale für lkw-fahrer für übernachtungen in der fahrerkabine

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  • legap
    Neuer Benutzer
    • 15.04.2021
    • 7

    #1

    pauschale für lkw-fahrer für übernachtungen in der fahrerkabine

    beim erarbeiten der steuererklärung finde ich in dem vordruck berechnung bei den webungskosten nicht die position kosten für die übernachtung
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Wieviel kostet die Übernachtung denn? Warum machst Du die Erklärung nicht mit Elster, sondern hier im Forum?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Die Postion findest du bei Mein ELSTER auf Seite 15 der Anlage N. Da ist das die Zeile 65, dort kannst du die Tage eintragen.

      Hier im Unterforum für das Anwenderforum kannst du keine Pauschalen eintragen, da ist dein Beitrag falsch platziert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Wieviel kostet die Übernachtung denn?
        Bei Pauschalen stellt sich die Frage der Kosten nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • legap
          Neuer Benutzer
          • 15.04.2021
          • 7

          #5
          zu deinen fragen:
          das sind 1576 EUR; habe ich doch bei elster gemacht; ich meinte dabei den vordruck vorausberechnung

          Kommentar

          • legap
            Neuer Benutzer
            • 15.04.2021
            • 7

            #6
            dort habe ich die 197 tage ja eingetragen

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15394

              #7
              Welche Elster-Anwendung benutzt Du?

              Kommentar

              • legap
                Neuer Benutzer
                • 15.04.2021
                • 7

                #8
                und nun wie ist die antwort ?

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Ich habe das jetzt exakt nachgestellt. Der Betrag von 1.576,00 € wird mir als Werbungskosten angezeigt, es fehlt jedoch der Text dafür.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • legap
                    Neuer Benutzer
                    • 15.04.2021
                    • 7

                    #10

                    Kommentar

                    • legap
                      Neuer Benutzer
                      • 15.04.2021
                      • 7

                      #11
                      bei mir erscheint beides nicht: der text und auch nicht der betrag

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45997

                        #12
                        bei mir erscheint beides nicht: der text und auch nicht der betrag
                        Hast du noch weitere Werbungskosten oder auch AG-Erstattungen erklärt ? Dann sieht man den Betrag vielleicht nicht als Einzelposition.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • legap
                          Neuer Benutzer
                          • 15.04.2021
                          • 7

                          #13
                          danke für bisherige hinweise
                          habe ich alles gemacht

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45997

                            #14
                            habe ich alles gemacht
                            Ich würde die ausführliche Steuerberechnung einmal mit dem Eintrag und danach erneut ohne den Eintrag aufrufen. Dann siehst du doch,

                            ob sich die Werbungskosten ändern. Man muss den Entwurf selbst bei solchen Änderungen ja nicht speichern, die Steuerberechnungen reichen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • FIGUL
                              Neuer Benutzer
                              • 05.03.2012
                              • 8544

                              #15
                              Hallo,

                              die Übernachtungskosten werden beim Verpflegungsmehraufwand dazu addiert und nicht extra ausgewiesen
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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