Wir haben für unsere GbR einen Antrag auf Änderung der Steuervorauszahlung gestellt. Daraufhin lag unsere neue Vorauszahlung für September bei 0€. Die Anpassung wurde aber erst am 18. September zugestellt, so dass wir die ursprüngliche Vorauszahlung für September schon gemacht hatten. Bekommen wir die Vorauszahlung sofort zurückerstattet oder erst bei der nächsten Steuererklärung?
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AW: Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung
Zitat von MBörder Beitrag anzeigenWir haben für unsere GbR einen Antrag auf Änderung der Steuervorauszahlung gestellt. Daraufhin lag unsere neue Vorauszahlung für September bei 0€. Die Anpassung wurde aber erst am 18. September zugestellt, so dass wir die ursprüngliche Vorauszahlung für September schon gemacht hatten. Bekommen wir die Vorauszahlung sofort zurückerstattet oder erst bei der nächsten Steuererklärung?Gruss (S)stiller
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ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung
Wenn die Vorauszahlungen rückwirkend herabgesetzt wurden, werden die gezahlten Beträge normalerweise direkt wieder erstattet.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Rückerstattung Einkommensteuer Vorauszahlung
Eine GdbR zahlt keine Einkommensteuer und leistet keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Es stellt sich also die Frage was Ihr jetzt bekommen habt.
Die beteiligten müssen auf alle Fälle für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Überbezahlte Einkommensteuer würde da normalerweise erstattet werden.
Und, wie schon gesagt, das hat mit Elster eigentlich nichts zu tun.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.09.2019, 07:44.
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