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Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein

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    Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein

    Hallo,
    Habe ja gestern meinen Einkommensteuerbescheid bekommen, und es gab ja schon Fehler drin.
    Habe auch schon Einspruch eingelegt.
    Nun ist mir aufgefallen, das die angesetzte Steuer nicht mit dem Wert der Splittingtabelle übereinstimmt.
    Kann mir einer Sagen warum das so ist?
    D.h. Im Steuerbescheid ist die Steuer höher (über 500€) als in der Splittingtabelle.
    Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung
    Danke und Gruß

    #2
    Hallo,

    ich schätze, du hast Einkommenersatzleistungen in der Erklärung nicht angegeben.
    Das steht aber im Bescheid
    Gruß FIGUL

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      #3
      Nun ist mir aufgefallen, das die angesetzte Steuer nicht mit dem Wert der Splittingtabelle übereinstimmt.
      Das ist immer dann der Fall, wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z. B Kurzarbeitergeld.

      Ob das so ist, sieht man aus der Steuerberechnung, auch der von Mein ELSTER, wenn man sie dort erklärt hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,
        kurzarbeitergeld ist mit eingerechnet. Bin mit Frau zusammen veranlagt.
        Im Bescheid kommt dann eine Zeile mit
        „Steuer nach Splittingtarif Brutto xxxxxx. Steuer yyyyy

        Wenn ich jetzt in der Splittingtabelle nachschaue nach genau dem Steuerbetrag xxxxx kommt eine kleinere Steuer als das Finanzamt genommen hat.

        Wie gesagt im Brutto ist alles mitdrin. Wenn das Finanzamt andere Werte nimmt, dann kann man sich ja die Splittingtabellen sparen, die sie jedes Jahr rausbringen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von TschellGO Beitrag anzeigen
          kurzarbeitergeld ist mit eingerechnet.
          Wie meinst Du das? Habt Ihr Kurzarbeitergeld bekommen? Dann wird mit Progressionsvorbehalt versteuert, die Steuer ist also dann höher als in der Tabelle.

          Was hat denn die Elster-Berechnung ergeben?

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            #6
            Wenn das Finanzamt andere Werte nimmt, dann kann man sich ja die Splittingtabellen sparen, die sie jedes Jahr rausbringen.
            Die Tabellen gelten ja nur die Fälle ohne Lohnersatzleistungen. Wenn Kurzarbeitergeld bezogen wurde, erhöht sich der durchschnittliche Steuersatz

            für eure steuerpflichtigen Einkünfte. Darum heißt das ja Progressionsvorbehalt. Wenn du das Kurzarbeitergeld bei Mein ELSTER richtig erfasst hast,

            dann steht auch in der ausführlichen Steuerberechnung von Mein ELSTER: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG (XX,xxxx Prozent).

            Den Einspruch kannst du dir sparen, das Finanzamt muss den Progressionsvorbehalt bei der Steuerfestsetzung natürlich berücksichtigen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Den Einspruch habe ich wegen was anderem gemacht
              (Siehe meinen Post „Behinderten-Pauschbetrag“)

              Dann wäre es ja so, das Kurzarbeitergeld d.h. Lohnersatzleistungen höher besteuert werden als normaler Lohn

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                #8
                Nur zum Verständnis:

                angenommen ein Ehepaar hat folgende Daten:
                Zu versteuerndes Brutto nach Abzug aller Abziehbaren Sachen

                30.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer. 2170€

                + Plus Kurzarbeitergeld 5000

                35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€

                Da kann dann doch das Finanzamt nicht einfach für 35.000 zu versteuerndes Einkommen zb 3800€ ansetzen

                Nicht böse sein, will es nur verstehen

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                  #9
                  Hallo,

                  Im Bescheid kommt dann eine Zeile mit
                  „Steuer nach Splittingtarif Brutto xxxxxx. Steuer yyyyy
                  Wenn du zu xxxxxx die Lohnersatzleistungen hinzu addierst und dann diese Summe in der Tabelle nachschaust, dann sollte auch yyyyy herauskommen.

                  EDIT: Das war falsch. Man darf nicht die Steuer betrachten, sondern den Steuersatz.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Laut Progressionsrechner ist aber doch noch ein kleiner Unterschied zwischen 35.000 zu versteuerndem Einkommen und 30.000 + Lohnersatzleistungen:

                    zvE.PNG




                    Progression.PNG

                    Kommentar


                      #11
                      30.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer. 2170€
                      + Plus Kurzarbeitergeld 5000
                      35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
                      Um dein Beispiel ganz ohne Progressionsrechner rechnen zu können, musst du ja nur ermitteln, wie hoch der Durchschnittssteuersatz

                      für die 35.000,00 € wäre. Auch bei mir kommen da 9,7257% heraus. Dieser Steuersatz, angewendet auf die 30.000,00 €, die steuerpflichtig

                      sind, sind das abgerundet auf volle Euro die 2.917,00 €, die auch der Progressionsrechner anzeigt. Also wirklich keine höhere Mathematik !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Also wirklich keine höhere Mathematik !
                        Nur etwas aufwändiger. Warum sollte ich das machen? Unsinn!

                        Es ging übrigens um die Andeutung des TE, dass die Lohnersatzleistungen voll versteuert würden.

                        Zitat von TschellGO Beitrag anzeigen
                        + Plus Kurzarbeitergeld 5000
                        35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
                        Da kann dann doch das Finanzamt nicht einfach für 35.000 zu versteuerndes Einkommen zb 3800€ ansetzen

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                          #13
                          Es ging übrigens um die Andeutung des TE, dass die Lohnersatzleistungen voll versteuert würden.
                          Warum soll man es nicht manuell nachrechnen ? Gerade wenn man etwas nicht so ganz verstanden hat, trägt es zum Verständnis bei,

                          die Rechenschritte selbst nachzuvollziehen. Dafür braucht man weniger als 2 Minuten.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Guten Morgen,
                            danke euch.
                            Jetzt hab ich es kapiert.

                            Auf das Brutto wird die Lohnersatzleistng aufaddiert,
                            dann nach der Splittingtabelle der Steuersatz berechnet,
                            dann wird die Lohnersatzleistung wieder abgezogen und mit dem berechneten Steuersatz der Rest vom Brutto versteuert.
                            Ist jetzt logisch, nur ist das in der Steuererklärung so nicht angegeben, weswegen es schwer nachvollziehbar ist.
                            Aber jetzt weiß ich wie es geht, danke euch für eure Tips.
                            Gruss

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