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    Anlage KAP

    Hallo zusammen,

    leider habe ich meine Anlage KAP fehlerhaft abgegeben, wie kann ich diese korrigieren?

    Ich habe ausländischen Aktienertrag angegeben, und erst im Nachhinein erfahren, dass ich den inländischen Freibetrag nicht ausgeschöpft habe.

    "Weiß" das Finanzamt, dass ich nicht ausgeschöpft habe und rechnet mir das dann auf den ausländischen Ertrag an, oder muss ich irgendwo noch nachreichen, dass ich noch Freibetrag übrig habe? Und wenn ja, wie mache ich das am besten?

    Ich wollte nochmal die Anlage KAP neu bearbeiten, finde diese aber nicht losgelöst, da müsste ich alles nochmal machen, oder?

    Danke euch im Voraus!

    #2
    Ich wollte nochmal die Anlage KAP neu bearbeiten, finde diese aber nicht losgelöst, da müsste ich alles nochmal machen, oder?
    Du musst nach Korrektur der Anlage KAP die vollständige Erklärung neu übermitteln. Nochmal machen musst du sonst nichts,

    du kannst die übermittelten Daten in eine neue Erklärung übernehmen. Wenn die erste Übermittlung erst ein paar Tage zurückliegt, ist

    die Korrektur kein Problem, ansonsten solltest du vorher beim Finanzamt anrufen. Das Finanzamt erfährt zwar, inwieweit der Pauschbetrag

    tatsächlich ausgeschöpft wurde, aber wann das von den Banken übermittelt wird, kann ich dir nicht sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke! Und das geht dann über das übermittelte Formular > diese Daten in ein neues Formular übernehmen > und das dann wieder übermitteln?

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        #4
        Und das geht dann über das übermittelte Formular > diese Daten in ein neues Formular übernehmen > und das dann wieder übermitteln?
        Ja, so geht das. Die Daten würden dir aber auch zur Übernahme angeboten, wenn du eine neue Erklärung für 2020 startest.

        Du berichtigst bzw. ergänzt die Angaben in der Anlage KAP, speicherst den neuen Entwurf und übermittelst ihn nach Kontrolle und dem Abspeichern

        der ausführlichen Steuerberechnung neu. Die alte Übermittlung kannst du anschließend löschen, das muss aber nicht sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ganz herzlichen Dank!

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