Tach,
es geht um die Anlage N-AUS, die ja in bestimmten Fällen der Steuererklärung beigefügt werden muss. Meine Frage ist, wenn es um einen Arbeitnehmer geht, der in einem EU-Land, in diesem Fall Niederlande, mehr als eine Tätigkeit ausübte, muss ich dann eine Anlage N-AUS beifügen (da nur eine für jedes Land), oder muss ich für jede Tätigkeit in diesem Land eine Anlage beifügen? Ich bin da gerade etwas im Zweifel, tendiere aber eher zu 1 x pro Land, und dann die einzelnen Arbeitgeber aufführen.
es geht um die Anlage N-AUS, die ja in bestimmten Fällen der Steuererklärung beigefügt werden muss. Meine Frage ist, wenn es um einen Arbeitnehmer geht, der in einem EU-Land, in diesem Fall Niederlande, mehr als eine Tätigkeit ausübte, muss ich dann eine Anlage N-AUS beifügen (da nur eine für jedes Land), oder muss ich für jede Tätigkeit in diesem Land eine Anlage beifügen? Ich bin da gerade etwas im Zweifel, tendiere aber eher zu 1 x pro Land, und dann die einzelnen Arbeitgeber aufführen.
Kommentar