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EÜR steuerfreie Einnahmen

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    EÜR steuerfreie Einnahmen

    Hallo zusammen,

    - ich habe im Jahr 2020 steuerfreie Einnahmen nach §4 Nr. 14a UStG erhalten. Werden diese Einnahmen in der EÜR Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet eingetragen?

    - Und wo wird die Übungsleiterpauschale bis 2400 € eingetragen?

    Herzlichen Dank für eure Info <3


    #2
    zu 1.) Ja, sofern Du nicht Kleinunternehmerin bist. Als Kleinunternehmerin wäre die Zeile 11 zu verwenden und in Deinem speziellen Fall zusätzlich die Zeile 12.
    zu 2.) Zeile 91 und 94 ("Übungsleiterfreibetrag" ist § 3 Nr. 26 EStG)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke Picard777, ich bin kein Kleinunternehmer.
      Aber irgendwie widerspricht sich alles:

      Die Übungsleiterpauschale gehört für mich auch nicht in die Zeile 15 der EÜR, da ich für die ÜL Pauschale kein Umsatzsteuer nach § 13b UStG schulde !!!
      Jedoch kann ich nicht in Zeile 91 (Abzüglich steuerfreier Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG) etwas abziehen, was ich nirgends als Einnahme eingetragen habe

      ....



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        #4
        Aber irgendwie widerspricht sich alles:
        Da widerspricht sich doch nichts ! In die Zeile 15 gehören doch nicht nur 13b-Umsätze, sondern auch alle umsatzsteuerfreien Umsätze sowie

        alle nicht umsatzsteuerbaren Umsätze.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          ... also trage ich die steuerfreien Einnahmen nach §4 Nr. 14a UStG UND die Übungsleiterpauschale (steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nummer 26, 26a, 26b EStG) in die Zeile 15 ein

          So macht es für mich Sinn

          DANKESCHÖN !!!!

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            #6
            Wobei die Übungsleiterpauschale nicht deshalb in die Zeile 15 der EÜR kommt, weil sie von der Einkommensteuer befreit ist,

            sondern weil auch diese Betriebseinnahme von der Umsatzsteuer befreit ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              ... Dankeschön !!

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