Hallo zusammen,
- ich habe im Jahr 2020 steuerfreie Einnahmen nach §4 Nr. 14a UStG erhalten. Werden diese Einnahmen in der EÜR Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet eingetragen?
- Und wo wird die Übungsleiterpauschale bis 2400 € eingetragen?
Herzlichen Dank für eure Info <3
- ich habe im Jahr 2020 steuerfreie Einnahmen nach §4 Nr. 14a UStG erhalten. Werden diese Einnahmen in der EÜR Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet eingetragen?
- Und wo wird die Übungsleiterpauschale bis 2400 € eingetragen?
Herzlichen Dank für eure Info <3
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