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Lohnsteuerbescheinigung Rentner/Pensionär finde kein Formular

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    Lohnsteuerbescheinigung Rentner/Pensionär finde kein Formular

    Hallo Leute,

    ich bin mit der Elster Software prima zurecht gekommen. Elster Online macht mir schwirigkeiten mit der Lohnsteuerbescheinigung Rentner, siehe Foto.
    Wo zum Teufel kann ich das eintragen?

    Ich habe alles durchgesucht nach Formulare der Anlage N + R, wo man in Zeile 3 den Bruttoarbeitslohn einschlieslich Sachbezüge ohne 9 und 10 eingibt.
    Bei der online Anlage N müsste die Rentnerin fast das 3 fache der sonstigen Nachtzahlungen leisten.

    Danke schon mal für euere Hilfe

    Gruß aus Hof/BYL.Str.jpg

    #2
    Entweder du nutzt den Bescheinigungsabruf oder du trägst die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung manuell in die Anlage N (Seiten 2 und 3)

    sowie in die Anlage Vorsorgeaufwand (Kranken- und Pflegeversicherung) ein. Die Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung gibt es bei Mein ELSTER nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Bei der online Anlage N müsste die Rentnerin fast das 3 fache der sonstigen Nachtzahlungen leisten.
      Wie meinst du das? Also, das Dreifache wovon?

      Die Anlage N ist jedenfalls richtig.
      Und falls sie auch noch eine Rente bekommt ist auch die Anlage R korrekt (eine Nachzahlung ist da übrigens nicht ganz unwahrscheinlich).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Danke schon mal an euch.

        Ich habe jetzt mal mit der Elster Software 2019 zu Mein Elster exportiert. Dann habe ich den Bescheinigungsabruf 2020 online übernommen,hat auch geklappt.

        Bei der Berechnung zahlt die Witwe jetzt über 2000,-€, statt 750-850,-€ das in den in den letzten Jahren mit der Elster Software ausgerechnet wurde.

        Da kann doch was nicht stimmen.

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          #5
          Da kann doch was nicht stimmen.
          Man muss zuerst die Einträge in der Anlage Vorsorgeaufwand kontrollieren, ob die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung richtig übernommen wurden.

          Dann würde ich die Anlage R überprüfen, nicht, dass dort Renten zweimal erfasst wurden. Als letztes wäre dann noch die Anlage N, Seiten 2 und 3 dran.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo,

            Bei der Berechnung zahlt die Witwe jetzt über 2000,-€, statt 750-850,-€ das in den in den letzten Jahren mit der Elster Software ausgerechnet wurde.
            Sind denn die Jahre überhaupt vergleichbar? Oder gab es 2020 deutliche Veränderungen zu 2019?

            Nur gut 1.000 Euro deuten zumindest nicht auf doppelte Einträge. Die Vorsorgeaufwendungen (der Klassiker bei MeinElster) können aber schon die Ursache sein.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Sind denn die Jahre überhaupt vergleichbar?
              Bei Rentnern bzw. Versorgungsempfängern passiert da nach meiner eigenen Erfahrung nicht mehr so viel.

              Bei mir selbst hat der Export aus ElsterFormular, die anschließende Datenübernahme nach 2020 und der zuletzt durchgeführte Bescheinigungsabruf

              im großen und ganzen funktioniert, nur die Kirchensteuereinträge in der Anlage Sonderausgaben wurden fälschlich überschrieben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Bei Rentnern bzw. Versorgungsempfängern passiert da nach meiner eigenen Erfahrung nicht mehr so viel.
                Ja, natürlich. Und eine normale Rentenerhöhung bringt auch nicht diese Differenz.

                Meine Frage ging in die Richtung, ob der Status "Rentner" auch schon im (kompletten) Vorjahr gegeben war.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Meine Frage ging in die Richtung, ob der Status "Rentner" auch schon im (kompletten) Vorjahr gegeben war.
                  Zumindest der Status Versorgungsempfänger war bereits das gesamte Jahr 2020 gegeben, das sieht man aus der Lohnsteuerbescheinigung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    Zumindest der Status Versorgungsempfänger war bereits das gesamte Jahr 2020 gegeben, das sieht man aus der Lohnsteuerbescheinigung.
                    Ja. Aber was war mit 2019? Damit vergleicht der Fragesteller ja.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Ja. Aber was war mit 2019? Damit vergleicht der Fragesteller ja.
                      Er schreibt aber auch:

                      Bei der Berechnung zahlt die Witwe jetzt über 2000,-€, statt 750-850,-€ das in den in den letzten Jahren mit der Elster Software ausgerechnet wurde.
                      Wenn schon seit mehreren Jahren nachgezahlt werden muss, sollte der Rentnerstatus auch nicht ganz neu sein.

                      Ich würde ja in so einem Fall die ausführlichen Steuerberechnungen für 2019 und 2020 miteinander vergleichen. Das geht schneller, als sich

                      bei Mein ELSTER durch die vielen Seiten zu klicken.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Leute,
                        ich habe jetzt mal die Berechnung 2019 und 2020 verglichen. Der Betrag in Anlage A 2020 (Lohnsteuerbescheinigung) wird voll versteuert.
                        Kein Abzug der Freibeträge nur ein Pauschbetrag von 100€.
                        Alle anderen Einträge sind richtig.
                        Irgendwo ist der Wurm drinn..und wo ist der Kapitän auf dem Schiff?

                        Gruß aus Hof/BY
                        Zuletzt geändert von Poison; 16.04.2021, 18:24.

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                          #13
                          Irgendwo ist der Wurm drinn..und wo ist der Kapitän auf dem Schiff?
                          Eine Anlage A gibt es sicher nicht ! Die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung müssen mit Ausnahme der Versicherungsbeiträge in der

                          Anlage N erfasst werden. Der Bruttolohn auf Seite 2, die Angaben zum Versorgungsbezug (Nummern 8, 29 und 30) auf Seite 3 unter

                          Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3. Was meines Erachtens fehlt, ist die BMG für den Versorgungsfreibetrag unter Nummer 29 !

                          Was stand denn dort in der Lohnsteuerbescheinigung für 2019 ? Da kannst du bei ElsterFormular doch nachschauen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Danke,
                            ich meine schon Anlage N...man wird ja schon ganz irre.
                            Jedenfalls schaut die Sache schon anders aus, bloß in der Steuerbescheinigung ist der Betrag in der Zeile 29 nicht aufgeführt. Ich sehe gerade das dieser Bescheid eine Korrektur einer vorhergehende Meldung ist, die bei mir nicht vor liegt.

                            Charlie, noch mal Danke und an alle Foristen.
                            Ich berichte weiter.

                            Poison
                            Hof/BY

                            Kommentar


                              #15
                              Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ändert sich normalerweise nicht, der Wert wird bei Versorgungsbeginn ermittelt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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