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Vorsorgeaufwendungen, Ehegatte, Beamtin Anwartschaft

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    Vorsorgeaufwendungen, Ehegatte, Beamtin Anwartschaft

    Guten Tag!

    Ich bin neu hier und überhaupt ziemlich neu in Sachen Steuererklärung.
    Berufsbedingt habe ich auch immer sehr wenig Zeit, erst Recht online, dennoch wollte ich ELSTER mal ausprobieren, damit ich mir Postwege etc. spare - und weniger Papier ist ja auch besser für die Umwelt. Reicht schon aus, dass ich ständig quer durch ganz Deutschland fahre und praktisch nie zuhause bin.

    Nun habe ich mein erstes ELSTER ausgefüllt und prompt Fehlermeldungen erhalten, auf die ich keine Antwort weiß.
    Da ich - wie gesagt berufsbedingt - erst jetzt an einem Samstag dazu komme, mich darum zu kümmern, habe ich natürlich auch keinen Ansprechpartner.

    Ich bin SAZ und mein Ehegatte ist Hausmann, also kein Verdienst und nix.
    Die Steuererklärung ist eine Zusammenveranlagung.
    Ich zahle alle Versicherungen für meinen Ehemann, also er ist entweder mitversichert oder ich bin Versicherungsnehmer und er die versicherte Person, z.B. bei der PKV.
    Wenn ich das richtig verstehe, dann gebe ich meinen Ehegatten also als mitversicherte Person unter Ziffer 40 an, um eben die Beiträge für ihn anzugeben. (Logisch, nur Basisbeiträge)
    Da kommt aber die Fehlermeldung, dass die Steuer ID der mitversicherten Person nicht die meines Mannes sein kann. Hä?
    Warum nicht? Gilt das doch nur für Kinder? Wie gebe ich denn nun die Beiträge für meinen Mann an? Gebe ich unsere Beiträge kombiniert an, also das, was ich für meine Versicherung und für seine gezahlt habe addiert und dann unter Ziffer 23 bzw. 24?

    Ein weiterer Fehler wird mir für Ziffer 55 / 56 angezeigt. Denn ich habe eine Anwartschaft und diese zahle ich selbst.
    Elster zeigt mir aber an, dass das nicht geht. Ich befinde mich in einem aktiven Dienstverhältnis als Beamter, bei dem keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht.
    Als ich damals ins dieses Dienstverhältnis eintrat, wurde uns gesagt, wir benötigen neben der Pflegepflichtversicherung auch unbedingt eine Anwartschaft, zumindest eine kleine. Diese habe ich mir dann auch zugelegt. Ich zahle sie selbst, Zeitsoldaten erhalten keine Pension, eine Pension bekommen nur Berufssoldaten.
    Gebe ich das aber bei Elster ein, sagt es mir, das geht nicht?

    Noch eine Frage: Handwerksleistungen. Dort kann man, auch gemäß Aussage des Finanzamtes, solche Leistungen geltend machen, die ein Vermieter über die Nebenkostenabrechnung auf einen Mieter überträgt. Also z.B. Wartungskosten Schornsteinfeger, sofern diese in der Nebenkostenrechnung einzeln aufgeführt sind. Sind sie, ich habe dort drei Positionen, die ich unter Handwerkskosten verbuchen kann. Auf Nachfrage sagte man mir, dass ich bei Elster dann die kompletten Summen eintragen soll, Elster würde dann automatisch diese 20% berechnen. Das Formular zeigt allerdings einmal den Rechnungsbetrag an und einmal die darin enthaltenen Lohnsteueranteile etc. Ich habe aber als Mieter nur diese Anteile der Nebenkostenrechnung, wie verfahre ich damit? Wenn ich nur den Gesamtrechnungsbetrag angebe, dann kommt immer die Fehlermeldung, dass ich doch bitte keine Punkte oder negative Summen angeben soll - was ich ja nicht tue, ich lasse das Feld für die Lohnsteueranteile in der Rechnung offen, weil ich diese Angabe nicht habe.
    Soll ich in beide Felder einfach die gleiche Summe eintragen? Muss ich doch anstatt der ganzen Summe nur eine Teilsumme angeben? Soll ich diese Lohnsteueranteile, Maschinen- und Fahrtkostenanteile schätzen?

    Bevor ich mir ein Konto bei Elster aktiviert habe, hatte ich noch kurz die Möglichkeit, mal bei meinem Finanzamt anzurufen und die letzten Fragen zu klären. Die freundliche Frau am Telefon bestätigte mir, dass die Angaben, bei denen ich unsicher war, ob ich sie richtig eintrage, so richtig seien. Also auch, dass die Angabe für meinen Mann so richtig sei.
    Weshalb klappt das jetzt bei Elster nicht?

    Ganz am Rande, vielleicht kommt das ja auch am Ende des Formulars erst, wenn keine "Fehler" mehr in der Prüfung sind, wie kann ich Anlagen hochladen?
    Meine frühere Steuerberaterin, die leider für eine Steuererklärung 2 Jahre brauchte und dann aber binnen 7 Tagen bezahlt werden wollte, hatte zur Steuererklärung immer Ergänzungen dazu geschrieben, z.B. wie sich Fahrtkosten zusammensetzen etc. Kann man sowas bei Elster auch machen?

    #2
    Ein sehr langer Beitrag ! Ich versuche mal, kurz zu antworten.

    Fall der Bescheinigungsabruf eingerichtet wurde, würde ich mal die eigenen Bescheinigungen abrufen. Da siehst du dann, ob die KV/PV-Beiträge

    deines Ehemanns in die Zeilen 23 und 24 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden, wo ich sie auch von Hand eintragen würde.

    Dort wird der Eintrag nämlich auch erwartet. Jeder Ehegatte ist bei einer Zusammenveranlagung Beteiligter der Steuererklärung und deshalb keine

    andere Person
    .

    Wie lautet denn die Fehlermeldung zu den Zeilen 54 und 55 bzw 56. Zeitsoldaten/-soldatinnen müssen meiner Meinung nach den Status in Zeile 54

    auswählen, das sind keine Beamten, die die Zeile 52 anhaken dürfen.

    Was die Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung angeht, gibt man in solchen Fällen in beiden Spalten jeweils den gleichen Betrag an.

    Man kann nicht erwarten, dass Mitarbeiter der Finanzämter mit den Steuererklärungsformularen von Mein ELSTER im Detail vertraut sind.

    Belege muss man extra hochladen, das geht (noch) nicht zusammen mit der Steuererklärung. Von seltenen Fällen abgesehen, müssen Belege

    nur nach Aufforderung durch das Finanzamt eingereicht werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.04.2021, 15:14. Grund: Angaben zum Bescheinigungsabruf geändert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, das hat mir sehr weiter geholfen!
      Wie gesagt, ich bin in der ganzen Sache noch Anfänger, und vermutlich sind viele Dinge für mich einfach unklarer und werfen mehr Fragezeichen auf, als vermutlich nötig wäre, einfach weil mir auch schon unabhängig von ELSTER das Wissen fehlt.

      Der Fehler war eben, dass ein Beamter mit Anwartschaft die gemäß Elster gar nicht selber zahlen kann/darf.
      Aber wenn ich mich hierbei in der Zeile der Angabe vertan habe, erklärt sich der Fehler von selbst... (face palm wegen mir)

      Das mit Ehegatte gilt als "beteiligte" Person war mir so von der Begrifflichkeit ebenfalls nicht bekannt, vielen Dank, diesmal keine Fehlermeldung.
      Habe nun seine und meine Beiträge jeweils in die Zeilen 23 & 24 eingetragen, das sollte so stimmen.

      Dann kann ich das nun so einreichen und stehe mit ggf. benötigten Bescheinigungen bereit.

      Vielen Dank nochmal, und ein schönes Restwochenende!

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        #4
        Dann kann ich das nun so einreichen ...
        Das weiß ich natürlich nicht. Ich würde auch Beiträge zu Wahlleistungen der KV und zu anderen Versicherungen, wie z. B. Haftpflicht mal probeweise eintragen.

        Möglicherweise wird der Höchstbetrag von 3.800,00 € durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung nicht ausgeschöpft, das könnte bei SaZ durchaus so sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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