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Abruf elektonischer Belege bei Zusammenveranlagung

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    Abruf elektonischer Belege bei Zusammenveranlagung

    Hallo,

    ich konnte die elektronischen Belege (Lohnsteuer, Riester, ...) für mich abrufen.

    Wie kann ich die Belege für meine Frau abrufen?
    Wir haben eine Zusammenveranlagung.
    Ich habe bereits den Freischaltcode für sie in den Händen, allerdings ist sie als User nicht registriert.

    Was muss ich machen, damit ich ihre Belege auch mit in die gemeinsame Steuererklärung aufnehmen kann?


    Vielen Dank für hilfreiche Hinweise
    Matthias

    #2
    Ich habe bereits den Freischaltcode für sie in den Händen, allerdings ist sie als User nicht registriert.
    Du musst zunächst die einmalige Freischaltung unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    durchführen. Danach musst du bis zu 2 Tage warten, bis alle Bescheinigungen tatsächlich abrufbar sind. Es gilt auch dafür dein Abrufcode.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich hab es gefunden. Das sollte jetzt klappen.

      Vielen Dank!!!

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