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Anlage N / Werbungskosten bei zwei Arbeitgebern

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    Anlage N / Werbungskosten bei zwei Arbeitgebern

    Hallo,
    ich kämpfe mich durch die Anlage N und komme leider nicht weiter. Ich habe 2020 zwei Arbeitgeber gehabt. Nun gibt es aber wohl nur eine Anlage N pro Person, soviel ich sehe. Das FA sieht mein Einkommen von beiden Arbeitgebern, das steht schon im Formular.
    Wie kann ich aber meine Werbungskosten für beide Jobs angeben? Bis jetzt habe ich alle Werbungskosten für den 1. Arbeitgeber eingetragen. Aber auch für den 2. Job habe ich mehrere Aufwendungen gehabt. Wo kann ich sie eintragen? Genauso Fahrtkosten?
    Im ersten Job habe ich die Home-Office-Pauschale, im zweiten aber nicht. Das kann doch nicht alles in einem Formular zusammengefasst werden, oder?

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
    Vielen Dank.

    #2
    Zitat von anna1 Beitrag anzeigen
    Das kann doch nicht alles in einem Formular zusammengefasst werden, oder?
    Warum denn nicht? Ist doch Platz genug, oder?

    Die Sozialversicherungsbeiträge muss man leider selber addieren, oder jedenfalls nachgucken, ob die beim Bescheinigungsabruf vollständig übernommen worden sind.

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      #3
      Das kann doch nicht alles in einem Formular zusammengefasst werden, oder?
      Natürlich kann das alles in einer Anlage N angegeben werden. So wie du deine Lohndaten einzeln erfassen kannst, lassen sich sowohl bei

      der Entfernungspauschale wie bei bei allen anderen Werbungskosten in der Anlage N über + Weitere Daten hinzufügen zusätzliche Zeilen für

      die Einzelerfassung erzeugen. Nur die Versicherungsbeiträge (RV, KV, PV etc.) für die Anlage Vorsorgeaufwand musst du extern addieren
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für eure Antworten! Das heißt aber schon, dass ich die Beitäge nicht zusammenfassen, sondern einzeln, z.B. "Fachliteratur Arbeiteger 1" und in einer extra Zeile dann "Fachlitertur Arbeitgeber 2" angeben soll?

        Schöne Grüße
        Anna

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          #5
          Du kannst zumindest in der Anlage N alles einzeln erklären. Man muss aber so etwas wie Fachliteratur nicht unbedingt nach Arbeitgeber aufteilen,

          da sind Aufteilungen nach Themen wahrscheinlich eher aussagekräftig. Es sollte für das Finanzamt leicht nachvollziehbar sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen lieben Dank! Jetzt komme ich gut weiter.

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