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Kindergeldanspruch in Angaben zum Kind

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    Kindergeldanspruch in Angaben zum Kind

    Hallo,

    ich bin mir gerade unsicher wie ich die Kindergeldsache eintragen muss.
    Wir haben zwei Kinder. Das Kindergeld geht direkt auf das Konto meiner Freundin.
    Muss ich trotzdem beim Kindergeldanspruch den Betrag des Kindergeldes eintragen?
    Sie hat dies ja bereits gemacht.

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße

    #2
    Jedes Elternteil hat Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds.

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      #3
      Sie hat dies ja bereits gemacht.
      Sie darf in ihrer Erklärung auch nur den halben Kindergeldanspruch eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Alles klar. Danke euch.
        Dann haben wir das schonmal falsch eingetragen.

        Und bevor ich ein neues Thema aufmache.
        Wie ist das mit dem Angaben zum Kindschaftsverhältnis

        Muss ich meine Freundin bei Person B eintragen oder bei andere Person in Zeile 11.
        Das ist noch so eine Frage bei uns.

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          #5
          Wenn Ihr nicht verheiratet seid dann ist der jeweilige andere Elternteil eine andere Person.

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            #6
            Wenn Ihr nicht verheiratet seid dann ist der jeweilige andere Elternteil eine andere Person.
            Selbst bei der Einzelveranlagung von Ehegatten müsste die Erfassung des anderen Elternteils in Zeile 11 ff erfolgen.

            Ein Eintrag bei Ehefrau / Person B ist nur bei einer Zusammenveranlagung zutreffend.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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