AW: Mieteinkünfte und Grundfreibetrag
Im Einkommensteuergesetz gibt es sieben Einkunftsarten (aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige). Alle Einkünfte werden addiert. Darauf wird dann der Grundfreibetrag angewendet.
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