Wer kann mir helfen? Zur Sachlage : Mein Mann hat seinen halben Anteil der Eigentumswohnung an mich vermietet. rmacht 1500 Euro Einnahmen geltend und hat aber 3916 Euro Werbungskosten. Ich habe  unter 2 " Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnung Punkt 12 die 1500 Euro eingetragen. Die Werbungskosten wurden auch richtig erfasst. Bei der Prüfung Bescheid wird aber 2 x 1500 Euro verrechnet und es es ensteht ein Minus von 916 Euro. Es ist aber ein Minus von 2416 Euro . BeI Zeile 23 ( Überschuss zu übertragen nach Zeile 24 ) steht -2416. Wenn ich das nicht in Zeile 24 einfüge zeigt er mir einen Fehler an, wenn ich es eintrage wird es falsch verrechnet. Was mache ich falsch? Kann mir Jemand helfen? Werden manchmal Verluste woanders eingetragen. Vielen Dnnk schon mal für Eure Hilfe.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Vermietung und Verpachtung- Anlage V
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Und was hat jetzt die fälschlich im Unterforum für ElsterFormular gestellte Frage wirklich mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?Mein Mann hat seinen halben Anteil der Eigentumswohnung an mich vermietet. rmacht 1500 Euro Einnahmen geltend ...
 
 Da ich nicht glaube, dass ein Finanzamt solche Konstrukte überhaupt anerkennt, möchte ich keine Zeit damit verschwenden, den Fehler zu analysieren.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Nicht akzeptiert wird es, wenn Sie Teile Ihrer Wohnung an den Partner vermieten. Bei Ehepartner ist die gemeinsame Nutzung der Wohnung aus privaten Zwecken in der Regel sofort ersichtlich. Selbst bei unverheirateten Paaren überwiegt die private Veranlassung des zusammenlebens und ein Miet -oder Untervermieterverhältnis kommt nicht in Frage. (FG Baden Württemberg vom 6.6.2019, 1K 699/19)
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 Das ist kein Konstrukt, sondern mein gutes Recht. Ich hatte nicht erwähnt, dass die ETW an meinem Arbeitsort liegt, gemeinsam erworben wurde und für mich die doppelte Haushaltsführung gilt. Deshalb ist es so rechtens. Ich mache die Steuererklärung das erste Mal über elster.de .Ich habe dann vielleicht das falsche Unterforum ausgewählt. Ich habe keinerlei Erfahrungen mit solchen Foren. Die Hotline empfahl mir diesen Weg.
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 Das hättest du aber erwähnen sollen, wir mögen unsere Freizeit nämlich nicht für Fragen verschwenden, deren Beantwortung keinen Sinn macht.Ich hatte nicht erwähnt, dass die ETW an meinem Arbeitsort liegt, gemeinsam erworben wurde und für mich die doppelte Haushaltsführung gilt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Sind vielleicht Zuordnungs- oder Vorzeichenfehler unterlaufen ?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Muss nicht immer Gestaltungsmissbrauch sein. Gerade in Bezug auf Werbungskosten/Arbeitszimmer erzwingen die FÄ oft (in meinen Augen völlig überflüssige und mit viel Aufwand verbundene) Gestaltungen, um Kosten anerkannt zu bekommen. (immer vorausgesetzt: hält Fremdvergleich stand)Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigenStichwort Gestaltungsmißbrauch
 Zu diesem Stichwort gibt es jede Menge Treffer im Internet
 
 
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