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Wo finde ich "AfA auf nicht-bewegliche Wirtschaftsgüter" ?

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    Wo finde ich "AfA auf nicht-bewegliche Wirtschaftsgüter" ?

    In der Anlage EÜR habe ich 'Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter' gefunden, ...
    ... aber
    1) WO finde ich 'AfA auf nicht-bewegliche W.' (z.B. Heizungskessel) ?
    und
    2) gibt's da ein jährliches Limit ?
    Für "sachdienliche Hinweise" im voraus recht herzlichen Dank !
    Gruß Wolvex
    Gruß Wolvex

    #2
    WO finde ich 'AfA auf nicht-bewegliche W.' (z.B. Heizungskessel) ?
    Gebäudebestandteile sind mit dem Gebäude abzuschreiben oder geht es um die Erneuerung eines Heizkessels in einem Betriebsgebäude ?

    ElsterFormular stand letztmals für 2019 zur Verfügung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24
      ... geht es um die Erneuerung eines Heizkessels in einem Betriebsgebäude ?
      JA - Erneuerung

      ElsterFormular stand letztmals für 2019 zur Verfügung
      ??? steht so auch in meinem Konto !!?! Was heißt das ??

      Gruß Wolvex

      Gruß Wolvex

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        #4
        ??? steht so auch in meinem Konto !!?! Was heißt das ??
        Das heißt, dass du im Unterforum für ElsterFormular falsch bist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          o.k. - U-Forum 'ElsterFormular' ist falsch ...
          ... WIE heißt dann das Formular in das ich meine St-Erklärung 2020 eintrage ??
          ... und wo ist das dafür zuständige U-Forum ??
          Zuletzt geändert von Wolvex; 19.04.2021, 18:07.
          Gruß Wolvex

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            #6
            Welche Software verwendest Du denn?

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              #7
              Welche Software verwendest Du denn?
              Die derzeit auf der Website unter "Mein Elster" angeboten wird ... reicht das ??
              Gruß Wolvex

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                #8
                Für Mein ELSTER gibt es ein eigenes Unterforum, in das ich das Thema verschoben habe.

                Ansonsten betrifft deine Frage Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Grundsätzlich gilt:

                Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwand.

                AfA kommt bei Erhaltungsaufwand nicht in Betracht, der fällt unter sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Charlie24
                  Alles Roger ! ... Alles Klaro !
                  D A N K E !!!
                  Gruß Wolvex

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