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    Gesamte Erklärung kopieren und einen von zwei Steuerpflichtigen löschen

    Hallo,
    ich möchte sehen, was ohne Splittung der jeweilige Ehepartner an Steuern zu zahlen hätte. Wie macheich das handwerklich am Besten? Ich will die Angaben der Zusammenveranlagung jeweils übernehmen.
    Vorab vilen Dank!

    #2
    Wie mache ich das handwerklich am Besten?
    Das funktioniert einigermaßen für den Ehemann, wenn du den Entwurf der Zusammenveranlagung bis zum Zwangslogout nach 30 Minuten

    offen lässt und beim erneuten Login den automatisch gespeicherten Entwurf behältst. Dort löscht du dann die Angaben zur Ehefrau.

    Bei der Ehefrau hilft nur die Neuanlage eines Entwurfs.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      für den Ehemann übernimmst du die komplette Erklärung und löschst dann ALLE Angaben zur Ehefrau.
      Die zweite Erklärung musst du leider völlig von vorne erstellen, der Belegabruf kann dabei aber helfen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Oder anders ausgedrückt: Das leisten scheinbar nur noch kommerzielle Programme. Wenn es bei Dir um eine Jahr vor 2020 geht, könntest du auch die Windowssoftware Elsterformular verwenden, da die das konnte, aber für 2020 ff. nicht mehr angeboten wird.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Das leisten scheinbar nur noch kommerzielle Programme.
          Nicht nur scheinbar ! Der Aufwand für den Vergleich in Mein ELSTER ist doch ziemlich hoch. Ich würde das nur bei Konstellationen austesten,

          bei denen objektiv Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sich eine Einzelveranlagung lohnen könnte, also z. B. bei Abfindungen in Kombination

          mit Lohnersatzleistungen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nicht nur scheinbar ! Der Aufwand für den Vergleich in Mein ELSTER ist doch ziemlich hoch. Ich würde das nur bei Konstellationen austesten,
            bei denen objektiv Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sich eine Einzelveranlagung lohnen könnte, also z. B. bei Abfindungen in Kombination
            mit Lohnersatzleistungen.
            Wenn das so einfach wäre:
            Ich hatte dieses Jahr einen Hochzeitsfall in der Verwandschaft (Einkünfte beider Partner sehr ähnlich):

            Sie: Beamtin. konfessionslos, PKV, WK<1000, ein paar Spenden
            Er: Angestellt, Kirchenmitglied, GKV, WK deutlich >1000, 2 Kinder mit Ausbildungsfreibetrag

            Gefühlt hätte ich sofort gemeinsame Veranlagung gewählt, tatsächlich war aber getrennte Veranlagung besser. Die Differenz war zwar "nur" 180.- EUR, aber dafür kann man schon 2x schön essen gehen. Deshalb plädiere ich schon für kommerzielle Programme, solange uns die Verwaltung diese Berechnung unnötig kompliziert macht.

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              #7
              Ich plädiere für die Abschaffung der Einzelveranlagung von Ehegatten, das wäre ein Beitrag zur Steuervereinfachung und zur Vermeidung des Sponsorings der Hersteller kommerzieller Programme ...

              Ich will damit nur sagen, dass das Thema diverse Facetten hat und man es sich m.E. zu einfach macht auf die Verwaltung zu schimpfen, wenn sie ein bestimmtes Feature nicht anbietet, was gefühlt in 95 % der Fälle sowieso die Zusammenveranlagung favorisieren dürfte, dafür aber notwendigerweise den Anwendern diverse Zusatzangaben abverlangt / abverlangen muss und die dann eher abschreckt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Hallo,

                Ich plädiere für die Abschaffung der Einzelveranlagung von Ehegatten,
                Und ich plädiere für die Abschaffung des Ehegattensplittings, das ist nicht mehr zeitgemäß.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Das wäre organisatorisch natürlich top. Solange dann nicht stattdessen ein Familiensplitting kommt ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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