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Anlage AVEÜR Gruppenbezeichnung

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    Anlage AVEÜR Gruppenbezeichnung

    Hallo ich habe vorab noch eine Frage zur Anlage AVEÜR. Im Elster Formular was wir bisher lange genutzt haben, war es möglich das man in der Anlage AVEÜR für bewegliche Wirtschaftsgüter zb. bei Büroausstattung, Kraftfahrzeuge usw. das alles in Gruppen zusammenfassen konnte. Man musste so zb. nicht jedes Büromöbel einzeln erfassen, sondern konnte dies zusammen in einer Gruppe unter den Begriff Büroausstattung tun. Meine Frage ist, ist das auch in Mein Elster möglich oder muss das alles einzeln erfasst werden?

    #2
    Meine Frage ist, ist das auch in Mein Elster möglich oder muss das alles einzeln erfasst werden?
    Grundsätzlich ist das auch in Mein ELSTER möglich, wobei man allerdings auch bei ElsterFormular Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzeln erfassen konnte.

    Ich persönlich ziehe die Einzelerfassung vor, das erspart mir die zusätzliche externe Erfassung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank. Die Liste wäre schon arg lang nach so vielen Jahren. Deshalb bin ich froh, dass es die Möglichkeit der Zusammenfassung gibt. Da wir erst ab 2020 Mein Elster nutzen, wußte ich nicht ob das bei dieser Software auch funktioniert. Bis zur EÜR bin ich noch nicht vorgedrungen, deshalb herzlichen Dank für die Auskunft

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        #4
        Die Liste wäre schon arg lang nach so vielen Jahren.
        Es gibt sicher irgendwo ein Obergrenze, aber an die bin ich in der Vergangenheit nur bei Grundstücken gestoßen, da waren bei ElsterFormular

        maximal 50 Positionen zulässig. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern kann man aber wesentlich mehr Positionen einzeln erfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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