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Zitat: Wie hoch ist der Freibetrag eigentlich? Gibt es da Unterschiede als Selbstständiger bzw. bei Honorarbasis?
Einiges Basiswissen kannst du dir durchaus selbst mit Hilfe des Internets erwerben
aber genau aus dem von @FIGUL genannten Grund hast du jetzt die "freundliche Erinnerung" bekommen, weil du bis 31.07.19 hättest abgeben müssen.
Tschüß
Bitte genau lesen.
Da steht drin: Dies ist keine Verlängerung der Abgabefrist.
Das bekommen nur die, die noch nichts abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Verspätungszuschläge können trotzdem festgesetzt werden.
Ich verstehe. Ja, ich werde sie heute abgeben.
Wenn du zu deiner Erklärung für 2018 tatsächlich Fragen hattest, hättest du ja auch für 2018 fragen können und nicht für 2017.
Ich habe 2017 im Titel geschrieben, da die Nummern jeder Zeile sich für die verschiedenen Jahre unterscheiden können und ich mich eben auf die aus 2017 bezogen habe um den Fehler zu finden um es für die nächsten richtig zu machen.
Wenn deine Einkünfte 2018 erneut unter dem Grundfreibetrag lagen, wird nicht viel passieren.
Wie hoch ist der Freibetrag eigentlich? Gibt es da Unterschiede als Selbstständiger bzw. bei Honorarbasis?
Es gibt keinen Lohnsteuerbescheid, und der Grund dafür ist ganz einfach, wenn Du siehst, dass Du aus Deiner selbständigen Arbeit gar keinen Lohn hast.
Einkommenssteuerbescheid meinte ich.
Hoppla, soweit ist es schon? Wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht verstrichen ist, dann würde ich an Deiner Stelle einen Antrag auf formlose Änderung stellen und den Sachverhalt darlegen.
Und wenn die einmonatige Frist bereits vorbei ist, was dann? Ich habe mich damals nicht darum gekümmert, weil ich ohnehin nichts zahlen musste.
Der Unterschied zwischen Honorar und Arbeitslohn ist, dass bei letzterem der Arbeitgeber diverse Abgaben (Versicherungen und Steuern) bereits gemacht hat, richtig?
Honorar erhält man aus selbständiger Arbeit, Arbeitslohn aus Nichtselbständiger Arbeit.
nochmal eine Erklärung abgeben, wo ich den Fehler in der Anlage N berichtige?
Hoppla, soweit ist es schon? Wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht verstrichen ist, dann würde ich an Deiner Stelle einen Antrag auf formlose Änderung stellen und den Sachverhalt darlegen.
Der Unterschied zwischen Honorar und Arbeitslohn ist, dass bei letzterem der Arbeitgeber diverse Abgaben (Versicherungen und Steuern) bereits gemacht hat, richtig?
Meinst du, ich sollte, obwohl der Lohnsteuerbescheid von 2017 schon da ist und ich keine Lohnsteuer zahlen muss, nochmal eine Erklärung abgeben, wo ich den Fehler in der Anlage N berichtige?
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