Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerermäßigung Kind ist 18 Jahre alt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerermäßigung Kind ist 18 Jahre alt

    Hallo,
    welchen Antrag benötigt das Finazamt, wenn ein Kind 18 Jahre geworden ist und weiterhin die Schule besucht.

    Vielen Dank im Voraus.


    Zuletzt geändert von eldiablo; 21.04.2021, 09:42.

    #2
    Hallo eldiablo,
    hier wirst du fündig ->https://www.formulare-bfinv.de

    Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlage Kind erforderlich.
    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Also,
      Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlage Kind.
      Gibt es eine Anleitung wo ich was eintragen muß.
      Antrag auf Lohnsteuer -Ermäßigung
      z.B. die Zeilen 18 bis 20
      Zeilen 21 bis 22
      Zeilen 31 bis 43
      Anlage Kinder
      muß ich nur für das eine Kind den Antrag ausfüllen oder
      auch für die weiteren Kinder die noch nicht 18 Jahre alt geworden sind.

      Vielen Dank.
      eldiablo

      Kommentar


        #4
        Der Antrag kann nicht mit Elster eingereicht werden.

        Kommentar


          #5
          Zitat von eldiablo Beitrag anzeigen
          .....
          Gibt es eine Anleitung wo ich was eintragen muß.........
          muß ich nur für das eine Kind den Antrag ausfüllen oder......
          Hallo eldiablo,
          ja die Anleitung gibt es -> schau mal das Bild an.
          Natürlich nur für das Kind über 18 Jahre, die anderen werden doch automatisch berücksichtigt.
          Anleitung_Lohnsteuerermäßigung.png

          Tschüß
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.04.2021, 14:49. Grund: Quote-Tag geflickt

          Kommentar


            #6
            Natürlich nur für das Kind über 18 Jahre, die anderen werden doch automatisch berücksichtigt.
            Ganz sicher wäre ich mir jetzt nicht, ob man nicht doch alle Kinder aufführen muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ganz sicher wäre ich mir jetzt nicht, ob man nicht doch alle Kinder aufführen muss.
              solange die Kinder unter 18 Jahre sind bleiben die automatisch in ELSTAM drin.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                warum der Aufwand,
                wirkt sich nur auf die KiSt und eventuell auf Soli aus (ab 151000 verh)
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Im Extremfall aber auch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Steuerklasse und die Übertragung von Behindertenpauschbeträgen ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Im Extremfall aber auch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Steuerklasse und die Übertragung von Behindertenpauschbeträgen ...
                    Hallo,

                    stimmt natürlich.
                    Aber die Fragestellung lässt mich dies nicht vermuten
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      man darf nicht vergessen, dass ein höheres Netto auch Auswirkungen auf Kurzarbeitergeld, Krankengeld, ALG I... hat.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X