Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zusatzversorgung in Elster eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zusatzversorgung in Elster eintragen

    Hallo zusammen, ich bin neu hier und hätte gleich zu Beginn eine Frage:

    Ich bin Rentner und bin soeben über meiner Steuer für das Jahr 2020.
    Habe alles soweit eingetragen. Mir fehlt noch der Eintrag für die Zusatzversorgung.
    Ich steh im Moment voll daneben und weiß nicht wo ich die entsprechenden Beträge
    eingeben kann.

    Kann mir hier bitte jemand helfen und mir sagen wo ich das in Elster erledigen kann?

    Vielen Dank im Voraus.


    #2
    Hier bist du schon mal im falschen Unterforum gelandet. Womit erstellst du denn deine Einkommensteuererklärung ?

    Mit der Webanwendung Mein ELSTER oder mit einem kommerziellen Steuerprogramm ?

    Hast du keine Leistungsmitteilung von der Zusatzversorgung erhalten ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich bin mit Elster online am arbeiten

      Kommentar


        #4
        Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER. Zusatzrenten der Versorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes

        sind normalerweise in der Anlage R-AV/bAV zu erklären. Aus der Nummer in der Leistungsmitteilung ist

        die Zeile ersichtlich. Du kannst bei Mein ELSTER den Bescheinigungsabruf nutzen. Einbehaltene Beiträge

        zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 16 und 18. Die musst

        du mit den von der gesetzlichen Rente einbehaltenen Beiträgen entweder extern addieren oder du nutzt den

        Bescheinigungsabruf, da wird dann alles automatisch addiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die Unterstützung!

          Viele Grüße

          Kommentar

          Lädt...
          X