Anlage G, Gewinn von Amts wegen eintragen

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  • Dittchen
    Neuer Benutzer
    • 17.04.2021
    • 2

    #1

    Anlage G, Gewinn von Amts wegen eintragen

    Hallo,
    als Mitunternehmerin eines Bürgerwindparkes habe ich in Zeile 8 der Anlage G den Namen der Gesellschaft eingetragen. Ich finde aber nicht die Stelle wo ich angeben kann, dass der Gewinn von Amts wegen eingetragen werden soll. Ich bitte um Nachhilfe.
    MfG Dittchen
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7880

    #2
    Grundsätzlich hast Du zumindest den geschätzten Gewinn (oder Verlust) zu erklären. Wenn Du selbst dazu tatsächlich nichts sagen kannst und es auch keinen Vorjahreswert gibt, den Du als Schätzung angeben kannst, dann würde ich als Plan C 0 € erklären und dort, wo Du den Namen der Gesellschaft eingetragen hast, "bitte von Amts wegen ergänzen" noch ergänzen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5920

      #3
      Hallo,

      Zustimmung, nur würde ich die symbolischen 1 Euro eintragen (Nullen machen ja bekanntlich immer mal Probleme).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

      • Dittchen
        Neuer Benutzer
        • 17.04.2021
        • 2

        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Bei den "P.S." Kommentaren stelle ich fest, dass mir die Differenzierung nicht so wirklich etwas sagt, weil ich erst spät zum PC kam. Wo kann ich denn bei inhaltlichen Fragen um Hilfe bitten? Die Lernvideos Elster lassen alles super einfach erscheinen, Zumindest bei mir wirken die Formulare völlig anders.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Bei den "P.S." Kommentaren stelle ich fest, dass mir die Differenzierung nicht so wirklich etwas sagt,
          Im Elster Anwender Forum sind verschiedene Unterforen verfügbar. Man sollte sich vor Erstellung eines neuen Themas deshalb

          immer überlegen, in welchem Unterforum man das Thema sinnvollerweise eröffnet. Wenn ich z. B. Mein ELSTER verwende und eine

          Frage dazu habe, macht es Sinn, das Thema in dem Unterforum für Mein ELSTER zu eröffnen. Wenn ich Probleme bei der Registrierung

          habe, ist in der Regel das Unterforum Sicherheit passend usw. Weil das oft nicht beachtet wird, gibt es diese allgemeinen PS-Kommentare,

          die nichts mit deiner konkreten Frage zu tun haben und dich auch nicht betreffen. Ansonsten gibt es hier weitere Hinweise:

          Hallo zusammen, hier folgt eine Schritt für Schritt Anleitung zum Einstellen einer Frage in das ELSTER Anwender Forum. 1. Wählen Sie auf der Startseite ein geeignetes Unterforum in das Ihre Frage passt (z.B. [Mein ELSTER] oder [ElsterFormular] wie im Screenshot zu sehen) Screenshot (https://download.elster.de/download/dokument
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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