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Fehler in MeinElster? Versorgungsbezüge (Zl. 9 SteuerBesch) (Steuer 2020)

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    Fehler in MeinElster? Versorgungsbezüge (Zl. 9 SteuerBesch) (Steuer 2020)

    Ich habe ein Problem mit der Verrechnung von "Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre" (Zl.9 Steuerbescheinigung). Der hier eingegebene Betrag wird in der automatischen Steuerberechnung einfach (automatisch) auf den Bruttoarbeitslohn draufgeschlagen. Zusätzlich wird der Betrag aber auch im Abschnitt "Sonstige Einkünfte" , hier dann mit Freibetrag aufgeführt und landet dann ein zweites Mal in der Berechnung zum "Gesamtbetrag der Einkünfte", wird also (quasi) doppelt berücksichtigt.
    Mir ist es nicht gelungen die automatsche Aufaddierung in MeinElster zum Bruttogehalt zu unterbinden.(Eintragung Anlage N unter 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre) Gibt es da eine Lösung/Trick? Oder handelt es sich um einen Fehler der automatischen Steuerberechnung von MeinElster?


    #2
    Hallo,

    Gegenfrage: Was hat deine Frage mit dem Elster Anwenderforum zu tun?
    Definition:
    ElsterAnwenderforum:
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Willst du was verbessern?
    Gruß FIGUL

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      #3
      So ganz habe ich die Fragestellung bzw. das Problem nicht verstanden. Es geht um ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge unter Nummer 9

      deiner Lohnsteuerbescheinigung. Die gehören doch auch zu deinen Einkünften bzw. zum Gesamtbetrag deiner Einkünfte. Du sagst, die würden

      zweifach ausgewiesen ? Das muss ich erst nachstellen. Dass sie bei der Steuerberechnung wegen § 34 Abs.1 EStG extra erscheinen, ist aber nicht

      gemeint ?

      Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich habe das jetzt mal nachgestellt und die Nachzahlung in Zeile 16 der Anlage N erfasst. Ich konnte keinen Fehler feststellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          FIGUL "Gegenfrage: Was hat deine Frage mit dem Elster Anwenderforum zu tun?
          Definition:
          ElsterAnwenderforum:
          Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
          Willst du was verbessern?"


          In der Tal ließe sich an der erschreckend schwach konzipierten ELSTER-Software sehr viel verbessern!
          Der Name des Forums ist einfach falsch! Wenn ich als Anwender Probleme bei der Anwendung von ELSTER habe gehe ich doch ins ELSTER-Anwender-Forum oder nicht? Das ELSTER-Anwender-Forum müsste doch eigentlich ELSTER-Forum-Forum heißen.

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            #6
            Charlie24 : Vielen Dank für die Mühe! Ich muss trotzdem nochmals nachfragen mit der herzlichen Bitte um Überprüfung:Ich habe ebenfalls den Betrag in Zeile 16 eingetragen und die Prüfroutine gab das als fehlerfrei raus. Das Problem bestand "nur" wenn ich die 'Detaillierte Steuerberechnung' aufgerufen habe. Dann entsprach das dort angezeigte Bruttoeinkommen nicht meinem Eintrag aus Anlage N (Bruttoarbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung). Dies macht ELSTER eigenständig. Es kann doch nicht sein, dass mir mehr Bruttoeinkommen berechnet wird, als ich bekommen habe!? ...mit einer 100% höheren Steuernachzahlung!
            Mit freundlichen Grüßen
            RFranke

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              #7
              Zitat von RFranke Beitrag anzeigen
              Das ELSTER-Anwender-Forum müsste doch eigentlich ELSTER-Forum-Forum heißen.
              Und das Forum für das ELSTER-Anwender-Forum? ELSTER-Anwender-Forum-Forum-Forum?

              Wie in anderen Foren auch, so sollte man doch vor dem Posten erstmal gucken, wo man das macht!

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                #8
                Ich muss trotzdem nochmals nachfragen mit der herzlichen Bitte um Überprüfung:Ich habe ebenfalls den Betrag in Zeile 16 eingetragen
                Die Zeile 16 ist auf Seite 3 der Anlage N mehrfach vorhanden. Erfasst werden muss die Nachzahlung unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3,

                nicht
                unter Versorgungsbezug 4 und weitere. Vor allen Dingen nicht doppelt !

                Erfassung_VB.JPG

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich habe meinen Versorgungsbezüge auch nur einmal in Zeile 16 eingetragen und nur in "1. Eintrag". Allerdings keine Einträge in Zeile 11 und 12, weil nicht in der Steuerbescheinigung angegeben.
                  Bitte (bitte) könnten Sie prüfen,ob in der Detaillierten Steuerberechnung Ihr in Zeile 6 eingetragenes Bruttogehalt um 5000€ (obiges Beispiel) erhöht dargestellt ist?
                  MfG RFranke

                  Kommentar


                    #10
                    Bitte (bitte) könnten Sie prüfen,ob in der Detaillierten Steuerberechnung Ihr in Zeile 6 eingetragenes Bruttogehalt um 5000€ (obiges Beispiel) erhöht dargestellt ist?
                    Ja sicher, das ist doch auch korrekt. Die Nachzahlung ist doch im Jahr 2020 zugeflossen und in dem Brutto unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung

                    (Zeile 6 der Anlage ) nicht enthalten. Bei der Steuerberechnung wird sie dann wieder gesondert als zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG ausgewiesen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Nachtrag: Du hast im ersten Beitrag oben geschrieben:

                      Zusätzlich wird der Betrag aber auch im Abschnitt "Sonstige Einkünfte" , hier dann mit Freibetrag aufgeführt und landet dann ein zweites Mal in der Berechnung zum "Gesamtbetrag der Einkünfte", wird also (quasi) doppelt berücksichtigt.
                      Was bei mir natürlich nicht der Fall ist. In Meinem Musterfall gibt es zwar auch Sonstige Einkünfte, aber das sind Renten aus den Anlagen R bzw. R-AV/bAV.

                      Welche Art von Freibetrag meinst du denn im Zusammenhang mit den Sonstigen Einkünften?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zu "17:47": Ich finde das eben nicht korrekt, da es sich ja nicht um 'Bruttoarbeitslohn' handelt, sondern um eine Betriebsrente, die in einem Betrag ausgezahlt wurde.
                        Das System/die Software erkennt das ja auch und führt den Betrag unter Sonstige Einkünfte auf.
                        Zu "18:36" :Unter 'sonstige Einkünfte' wird alles schön und äußerst korrekt aufgeführt: Meine Jahresrente: also Summe aus Gesetzlicher Rente und und der Renten Einmalzahlung, dann wird die Einmalzahlung abgezogen, dann der steuerfreie Teil der Rente:bleibt zuversteuernder Teil der (ges.) Rente Dann kommt dazu: 'Nachzahlung für mehrere Jahre' , also meine Einmahlzahlung, dann wird der steuerfreie Teil der Einmalzahlung abgezogen, dann ergibt sich die Summe aus zu versteuernden Renten, noch 102€ Werbungskosten ab, und ich erhalte "Einkünfte" (= sonstige Einkünfte) Bis hierhin ist mir alles klar und plausibel. Dazu wird dann einfach "Einkünfte" (= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) dazuaddiert zum 'Gesamtbetrag der Einkünfte'. So, und in diesem Betrag ist meine Einmalzahlung als Bruttoarbeitslohn und zusätzlich als 'sonstige Einkünfte', bzw. 'steuerpflichtiger Teil der Nachzahlung' enthalten. Die Einmalzahlung ist also mit 175% in der Berechnung enthalten. Und meine Steuernachzahlung dadurch um 100% verdoppelt.
                        Also für mich kann das nur ein Fehler in MeinElster sein... oder irgend ein Eintrag, den ich Dank fehlender Hinweise in MeinElster nicht ausmachen kann, muss noch eingegeben werden.
                        Viele Grüße
                        RFranke

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                          #13
                          Das System/die Software erkennt das ja auch und führt den Betrag unter Sonstige Einkünfte auf.
                          Von welcher Software sprichst du denn ? Mein ELSTER verarbeitet nur Eingaben, das erkennt deshalb nur das als Rente, was du in die Anlage R

                          bzw. die Anlage R-AV/bAV eingegeben hast.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Also MeinELSTER ist eine Software! Nichtsdestotrotz habe ich unter Anlage R nachgesehen und gesehen, dass ich dort tatsächlich diesen Eintrag getätigt habe. Ihr Hinweis hilft mir daher sehr. Ich werde den Eintrag unter Zeile 16 Vorsorgebezüge einfach weglassen! Über Anlage R ist ja alles berücksichtigt.
                            Vielen Dank und Gruß
                            RFranke

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                              #15
                              Zitat von RFranke Beitrag anzeigen
                              .....Also MeinELSTER ist eine Software!....
                              Hallo RFranke,
                              nur mal so am Rande ->Mein Elster ist eine Webanwendung und keine Software.

                              Tschüß

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