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Steuerfreie Tantiemen in Umsatzsteuervoranmeldung richtig eintragen

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    Steuerfreie Tantiemen in Umsatzsteuervoranmeldung richtig eintragen

    Hallo zusammen,

    Ich möchte gerne wissen, in welche Zeile auf welcher Seite der Umsatzsteuervoranmeldung ich meine Buch-Tantiemen eintragen muss:
    Auf Seite 3 in Zeile 30 scheint mir sinnvoll: Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug


    Zur Erläuterung:
    Ich bin freiberufliche Unternehmensberaterin und erstelle EÜR und Ust.-Voranmeldungen (keine Kleinunternehmerin!). Seit kurzer Zeit erhalte ich auch Tantiemen für ein Buch von einem Fachverlag. Der Verlag weist auf seiner Honorarnote keine Mehrwertsteuer aus.
    Wo genau trage ich diese Beträge in der Ust.VA ein? Ist meine obige Annahme richtig?
    Vielen herzlichen Dank für Tipps und Hinweise!

    #2
    Der Verlag weist auf seiner Honorarnote keine Mehrwertsteuer aus.
    Und warum nicht ? Die Frage betrifft zwar Steuerrecht, aber mir ist nicht bekannt, dass Honorare generell umsatzsteuerfrei wären
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      Vielen Dank für deine rasche Antwort. Ich habe leider keine Ahnung warum. Auf der Gutschrift bzw. Honorarabrechnung stehen die Anzahl der verkauften Exemplare, der gesamte Nettoumsatz, mein Anteil in % und als Betrag. In der Spalte MwSt. steht 0 Euro und in der Zeile unter meinem Gesamt-Nettohonorar steht als Steuerbetrag ebenfalls "MwSt. 0%" und daher auch 0 Euro.
      Ich gehe davon aus, dass die das richtig machen (ist ein großer Verlag), aber warum das so ist, weiß ich leider nicht.
      Hast du vielleicht trotzdem eine Idee, wo ich den Umsatz eintrage? Oder glaubst du, das ist Verlagsseitig falsch?
      Dankeschön und lieben Gruß

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        #4
        Das wirst Du mit dem Verlag klären müssen, warum die von einem Steuersatz von 0 % ausgehen. Eine Frage zu Elster ist das nicht.

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          #5
          Das wirst Du mit dem Verlag klären müssen, warum die von einem Steuersatz von 0 % ausgehen.
          Das sehe ich auch so ! Letztlich bist du dafür verantwortlich, dass der Umsatzsteuerausweis in den Gutschriften korrekt ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Meine Meinung dazu: Wenn dein Fachverlag im EU-Ausland sitzt, wäre das korrekt. Da dieser dann im Rahmen von Reverse-Charge für das Abführen der Umsatzsteuer verantwortlich wäre.

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              #7
              Tante Google sagt mir, dass die Tantiemen eines Buchverlages an den Autor auch der Umsatzsteuer unterliegen und vom Autor entsprechend versteuert werden müssen.
              Eine grundsätzliche Steuerbefreiung gibt es dafür nicht. Du musst deine erhaltenen Tantiemen daher bei den steuerpflichtigen Umsätzen erklären unabhängig davon, was der Verlag bescheinigt hat. Der Verlag hat aber auf grund der falsch erteilten Gutschrift keinen Vorsteuerabzug.

              Alles weitere solltest du mit dem Verlag bzw. dem steuerlichen Berater deines Vertrauens klären.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                Der Thread ist aus dem Frühjahr 2021 !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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