Haus mit 3 Wohnungen vermietet, ohne Eigennutzung. Möchte Rechnungsbeträge für Erhaltungsaufwendungen in der Anlage V bei "Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können" eintragen. Da heißt es: "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind." und "Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden." Beim 1. Fall muss man bei 'Gesamtbetrag' auf den Cent genau eintragen und beim 2. Fall nur in Euro, also gerundet. Meine Rechnungen sind voll und ganz Werbungskosten und nicht teilweise. Lasse ich in diesem Fall das Feld 'Gesamtbetrag' frei?
Im 2. Feld habe ich die aufgerundeten Rechnungsbeiträge eingetragen. Reicht das dann, so dass ich die genauen Rechnungsbeiträge nicht angeben muss?
Danke für Antworten!
Im 2. Feld habe ich die aufgerundeten Rechnungsbeiträge eingetragen. Reicht das dann, so dass ich die genauen Rechnungsbeiträge nicht angeben muss?
Danke für Antworten!
Kommentar