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FE1, Anlage V, 6 - 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen

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    FE1, Anlage V, 6 - 2020 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen

    Haus mit 3 Wohnungen vermietet, ohne Eigennutzung. Möchte Rechnungsbeträge für Erhaltungsaufwendungen in der Anlage V bei "Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnet werden können" eintragen. Da heißt es: "Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind." und "Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden." Beim 1. Fall muss man bei 'Gesamtbetrag' auf den Cent genau eintragen und beim 2. Fall nur in Euro, also gerundet. Meine Rechnungen sind voll und ganz Werbungskosten und nicht teilweise. Lasse ich in diesem Fall das Feld 'Gesamtbetrag' frei?
    Im 2. Feld habe ich die aufgerundeten Rechnungsbeiträge eingetragen. Reicht das dann, so dass ich die genauen Rechnungsbeiträge nicht angeben muss?
    Danke für Antworten!



    #2
    Lasse ich in diesem Fall das Feld 'Gesamtbetrag' frei?
    Ja, das Feld bleibt leer ! Du trägst die Kosten als zu deinen Gunsten gerundeten vollen Euro-Betrag nur bei Abzugsfähige Werbungskosten ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Besten Dank für die schnelle Antwort!

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