Anlage KAP-INV - Rundungsfehler

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  • MRebentisch
    Neuer Benutzer
    • 24.04.2021
    • 3

    #1

    Anlage KAP-INV - Rundungsfehler

    Guten Tag,

    ich bekomme eine Fehlermeldung bei der Anlage KAP-INV:

    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen) (1. Investmentfonds, Anlage KAP-INV Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

    Was ist passiert?

    Ich habe die Daten aus der Bescheinigung der Fondsgesellschaft 1:1 übernommen. In dieser Bescheinigung errechnet sich Zeile 35 zu 0,4013 als Ergebnis aus 110,24 * 0,364 %, was den mathematischen Rundungsregeln entspricht. Im ELSTER-Formular wird automatisch ein Wert von 0,4012 (das Programm schneidet offenbar nach der 4 Nachkommastelle einfach ab) berechnet, also eine Abweichung von 1 in der 4. Nachkommastelle. Dies führt offenbar zu der Fehlermeldung. Da der Wert automatisch von ELSTER berechnet wird, kann ich den Eintrag auch nicht verändern.

    Wie kann ich das Problem lösen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Michael
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    der Hinweis tritt bei deiner Erklärung für 2019 auf?
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5920

      #3
      ... was den mathematischen Rundungsregeln entspricht.
      In Steuererklärungen wird aber nicht mathematisch gerundet, sondern immer zugunsten des Steuerpflichtigen.

      Da der Wert automatisch von ELSTER berechnet wird, kann ich den Eintrag auch nicht verändern.
      Deine Eingaben kannst du aber ändern.
      Eine Abweichung der erklärten von den bescheinigten Daten im Centbereich interessiert niemanden.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

      • MRebentisch
        Neuer Benutzer
        • 24.04.2021
        • 3

        #4
        @FIGUL: Es ist die Erklärung 2020.
        @reckoner: Vielen Dank. Jetzt weiß ich, dass Ingenieuere und Steuermathematiker nie zusammenkommen werden :-).
        Problem ist damit gelöst, dass ich 0,033433333 auf 0,0335 aufgerundet habe.

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Zitat von MRebentisch Beitrag anzeigen
          @FIGUL: Es ist die Erklärung 2020.
          @reckoner: Vielen Dank. Jetzt weiß ich, dass Ingenieuere und Steuermathematiker nie zusammenkommen werden :-).
          Problem ist damit gelöst, dass ich 0,033433333 auf 0,0335 aufgerundet habe.
          Hallo,

          mit Elsterformular kannst du ab 2020 keine erklärung mehr erstellen.
          Du hast das falsche Unterforum.
          Vielleicht verrätst du, womit du die erklärung erstellst, dann kann man deinen Beitrag verschieben
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • MRebentisch
            Neuer Benutzer
            • 24.04.2021
            • 3

            #6
            @FIGUL: Oooups? Ich nutze die ELSTER online-Anwendung, aber auch da heißt es "Formulare" und Anlage "KAP-INV". Nunja, tut mir Leid. Vielen Dank für den Hinweis und bitte in das richtige Forum verschieben.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              ... und bitte in das richtige Forum verschieben.
              Wird erledigt ! Die ELSTER online-Anwendung heißt seit einigen Jahren offiziell Mein ELSTER.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

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