Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N - Nr. 2 Angaben zum Arbeitslohn - Zeile 10

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N - Nr. 2 Angaben zum Arbeitslohn - Zeile 10

    Hallo,

    mich irritiert die Zeile 10 (oder 144). Was ist mit "Summe Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit) (Euro, Cent)" gemeint? Ich bin katholisch, meine Ehefrau evangelisch. Mein Ehefrau ist auch berufstätig, also fülle ich auch für sie die Anlage N aus. Muß ich die evangelische Kirchensteuer meiner Ehefrau auch in meiner Anlage N eintragen? Wenn ja, was bewirkt dann dieser Eintrag?

    Vielen Dank im Voraus.

    aaxim57


    #2
    Wenn ihr beide berufstätig seid, füllst du doch für jeden von euch eine Anlage N aus. Auf Seite 2 trägst du dort jeweils die Kirchensteuerbeträge ein,

    die auf euren Lohnsteuerbescheinigungen unter Nummer 6 (und 7) vermerkt sind. Bei dem Ehegatten, auf dessen Lohnsteuerbescheinigung die

    Beträge stehen, nicht beim andern. In Bundesländern mit Halbteilungsgrundsatz wird die Kirchenlohnsteuer bei konfessionsverschiedener Ehe

    aufgeteilt. In der Anlage Sonderausgaben würde ich die Werte addieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X