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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse in Anlage Vorsorgeaufwand

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    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse in Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo zusammen,

    ich liege zum ersten Mal mit meinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze und bin jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert.
    Sehe ich es richtig, dass ich die Angaben aus Zeilen 24a und 25c aus der Lohnsteuerbescheinigung zwingend unter 37 und 39 angeben muss?
    Damit halbiert sich meine (dieses Jahr recht hohe) Steuererstattung um die Hälfte, also hätte ich in normalen Jahren eine Nachzahlung zu erwarten?
    So ganz erschließt sich mir noch nicht, was darunter zu verstehen ist und warum die Zuschüsse als steuerfrei deklariert sind, wenn ich anschließend doch Steuer darauf zahle ...
    Ich hatte auch schon hier im Form und woanders gesucht, aber schlau bin ich aus den Antworten nicht geworden.
    Über Aufklärung würde ich mich freuen :-)

    Vielen Dank & viele Grüße
    Ursula

    #2
    Sehe ich es richtig, dass ich die Angaben aus Zeilen 24a und 25c aus der Lohnsteuerbescheinigung zwingend unter 37 und 39 angeben muss?
    Die steuerfreien AG-Zuschüsse gehören bei freiwilliger Versicherung in der GKV in die Zeilen 37 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand, das ist richtig.

    Daraus ergeben sich aber steuerlich keine Auswirkungen, da du ja gleichzeitig deine Gesamtbeiträge zur KV und PV erklärst, die bei der KV exakt

    doppelt so hoch ausfallen, wie dein bisheriger Arbeitnehmeranteil in der gesetzlichen Pflichtversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für die schnelle Hilfe!
      Ich bin noch mal alle Nummern aus der Lohnsteuerbescheinigung durchgegangen, hab alles angegeben. Wenn ich jetzt die Zeilen 37 und 39 ausfülle, reduziert sich die Erstattung deutlich, das könnte doch demnach nicht sein?
      Mein Anteil an der GKV ist doppelt so hoch wie der steuerfreie AG-Zuschuss und auch etwa doppelt so hoch wie mein Anteil letztes Jahr.
      Weißt du, woran das liegen könnte? Hab ich etwas falsch eingetragen oder hat das doch so seine Richtigkeit?

      Vielen Dank & viele Grüße
      Ursula

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        #4
        Mein Anteil an der GKV ist doppelt so hoch wie der steuerfreie AG-Zuschuss und auch etwa doppelt so hoch wie mein Anteil letztes Jahr.
        Genau das habe ich doch geschrieben. Das ist ja auch nicht dein Anteil, sondern der Gesamtbeitrag, Da stecken doch die steuerfreien AG-Anteile, die du jetzt

        als Zuschuss erhältst, mit drin, also müssen sie noch abgezogen werden. Ein Erstattungsvergleich in der Form, wie du das gemacht hast, ist nicht zulässig.

        Wärst du noch pflichtversichert, stünde unter Nummer 25 deiner Lohnsteuerbescheinigung ja auch nur die Hälfte des Betrags, der jetzt dort steht, auch

        der Wert unter Nummer 26 wäre erheblich niedriger.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ah, jetzt! Vielen Dank! Dann war in dem Fall die Bezeichnung "Arbeitnehmerbeiträge" irreführend, das sind dann eigentlich die abgeführten Beiträge AG + AN.
          Danke dir!

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            #6
            Dann war in dem Fall die Bezeichnung "Arbeitnehmerbeiträge" irreführend, das sind dann eigentlich die abgeführten Beiträge AG + AN.
            Richtig, bei sog. Firmenzahlern ist das so. Da führt die Firma den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab und muss ihn unter den Nummern 25 und 26 der

            Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, da es dafür keine spezielleren Nummern gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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