Einkommensteuererklärung 2020

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  • Jenny
    Benutzer
    • 28.02.2020
    • 63

    #1

    Einkommensteuererklärung 2020

    Fehlervermerk: Es wurden für die Ehefrau / Person B Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit ... gemacht. Bitte geben Sie auch an, ob im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden (Anlage Corona-Hilfen).

    Das verstehe ich nicht:
    Die Summe der Einkünfte resultiert aus der gemachten EÜR 2020, in der ich den Coronazuschuss bereits als Einnahme mitberechnet habe.
    Was soll ich machen? Eine Notiz schreiben, dass bereits in der Summe der Betrag x Corona-Soforthilfe drinsteckt?
    Oder den Zuschuss wieder ausrechnen und als weitere Einnahme separat eintragen?
    Vielen Dank für die Hilfe
    Jenny
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Die Fehlermeldung bedeutet, dass du die Anlage Corona-Hilfen beifügen und dort nachrichtlich deine Corona-Hilfen angeben musst.

    Hallo, ich habe als Einzelunternehmen beim ersten Lockdown eine Soforthilfe über 5000€ erhalten. Für November und Dezember habe ich ebenfalls Soforthilfen in Höhe von 75% der Einkünfte aus 2019 erhalten. Die November/Dezember Hilfen gab es nur über Elster Online. Soll heissen, die letzteren Hilfen sollten unter meiner
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Jenny
      Benutzer
      • 28.02.2020
      • 63

      #3
      ... habe die Anlage gerade auch gefunden :-) Danke Charlie24
      Verändert sich dadurch irgendetwas an dem Ergebnis der Einkommensteuererklärung? Oder sind diese Angaben nur für die Statistik des Finanzamtes
      hilfreich?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Verändert sich dadurch irgendetwas an dem Ergebnis der Einkommensteuererklärung?
        Nein, ich habe doch geschrieben, dass die Corona-Hilfen nachrichtlich anzugeben sind. Es geht da m. E. weniger um die Statistik der Finanzämter als um

        die Aufdeckung von Betrugsfällen, die anfänglich offenbar nicht so selten vorgekommen sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Jenny
          Benutzer
          • 28.02.2020
          • 63

          #5
          Dankeschön !!

          Kommentar

          • Jenny
            Benutzer
            • 28.02.2020
            • 63

            #6
            Darf ich was fragen: Wo finde ich die Sonderausgaben in der ESt: Da ich Freiberufler bin, möchte ich meine Beiträge zur Krankenversicherung bei meinem Mann eintragen. Wir sind zusammen veranlagt: Dankeschön für eine Antwort. LG Jenny

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7872

              #7
              Anlage Vorsorgeaufwand.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • Jenny
                Benutzer
                • 28.02.2020
                • 63

                #8
                Darf fragen zu welchen Begriff ich es eintragen soll

                Kommentar

                • Jenny
                  Benutzer
                  • 28.02.2020
                  • 63

                  #9
                  Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

                  23 Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)

                  ... und unter meinen Namen?

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7872

                    #10
                    Zu dem, zu dem es passt. Woher sollen wir denn wissen, ob das inländische, ausländische, gesetzliche, private, aus Lohnsteuerbescheinigung, aus Zusatzversicherung, aus Basisabsicherung etc. ist ? Was hältst Du denn davon unter Mein Elster die Daten elektronisch abzurufen ? Dann hast Du zumindest den Großteil vermutlich, der Rest wirkt sich wegen meist überstiegener Höchstbeträge meist sowieso nicht aus.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    • Jenny
                      Benutzer
                      • 28.02.2020
                      • 63

                      #11
                      Hm, ich bin ein kleiner Freiberufler in Deutschland und bin von der KK nach meinem Gewinn (mache EÜR) pro Jahr eingestuft.
                      Die Begriffe sind verwirrend ! Früher habe ich meine KK Beiträge als Sonderausgaben bei Menem Mann eingetragen. Bitte um eine Antwort

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4266

                        #12
                        Zitat von Jenny Beitrag anzeigen
                        Hm, ich bin ein kleiner Freiberufler in Deutschland und bin von der KK nach meinem Gewinn (mache EÜR) pro Jahr eingestuft.
                        Die Begriffe sind verwirrend ! Früher habe ich meine KK Beiträge als Sonderausgaben bei Menem Mann eingetragen. Bitte um eine Antwort
                        Bitte die Antwort von Picard noch einmal lesen.
                        Du sagst kein Wort, um was für eine Art Krankenversicherung es sich handelt (da die Beiträge von Gewinn abhängig festgelegt werden, wohl gesetzlich, aber wir spielen hier kein Quiz).
                        Warum benutzt du nicht den Abruf von Bescheinigungen?
                        Warum willst du die Beträge bei deinem Mann und nicht bei dir eintragen? Veranlagt ihr nicht zusammen?

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                        • Jenny
                          Benutzer
                          • 28.02.2020
                          • 63

                          #13
                          Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
                          Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
                          Zeile 16 und 17

                          Ein Steuerberater hat mir mal gesagt, dass ich meine KK Beiträge als Sonderausgabe bei meinem Mann angeben soll, da wir zusammen veranlagt sind.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45928

                            #14
                            ... und bin von der KK nach meinem Gewinn (mache EÜR) pro Jahr eingestuft.
                            Heißt im Klartext: du bist freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und erklärst deine Beiträge in den Zeilen 16 bis 18 der

                            Anlage Vorsorgeaufwand und zwar unter deinem Namen. Der steht dort auf der rechten Seite oder unterhalb von deinem Mann.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Jenny
                              Benutzer
                              • 28.02.2020
                              • 63

                              #15
                              Lieber Charlie24, klasse !!! Und DANKE !!!

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