Hallo erst einmal.
Wenn man eine Günstigerprüfung vornehmen lassen möchte, und die Anlage KAP somit ausgefüllt hat (Freistellungsauftrag war nicht gut verteilt), muss man dann die Unterlagen der Banken per Post mitsenden, oder nur vorhalten?
Herzlichen Dank
Wenn man eine Günstigerprüfung vornehmen lassen möchte, und die Anlage KAP somit ausgefüllt hat (Freistellungsauftrag war nicht gut verteilt), muss man dann die Unterlagen der Banken per Post mitsenden, oder nur vorhalten?
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