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Wie heißt dieses Dokument, wo das Einkommen draufsteht?

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    Wie heißt dieses Dokument, wo das Einkommen draufsteht?

    Hallo. Wie heißt dieses Dokument, wo das Einkommen und Kirchenstuer etc. von einem Jahr draufsteht? Ich hatte das immer von meinem Arbeitgeber meine ich zugesandt bekommen. Dieses Jahr nicht - oder ich habe es verschlampt.

    Wie heißt das Dokument und wo erhalte ich dieses? Ohne das kann ich die Einkommensteuererklärung ja nicht machen.

    #2
    Wahrscheinlich meinst Du die Lohnsteuerbescheinigung. Die kannst die Daten aber auch unter Mein Elster abrufen, sofern sie Dein Arbeitgeber pflichtgemäß elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Interessant. Das wäre ja praktisch. Wo kann ich das tun? Unter sontige Bescheide?

      https://i.imgur.com/LsTtlX4.png
      Vvielleicht habe ich da zu lange gewartet? Kann ich dem Arbeitgeber oder Finanzamt sagen, die sollen das dort noch einmal hochladen?

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        #4
        Die Hilfen unter www.elster.de sagen dazu:


        Die vorausgefüllte Steuererklärung wird auch als Abruf von Bescheinigungen bezeichnet und ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung. Diese elektronische Sammlung von Bescheinigungen hat das Ziel, Ihnen die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern. Die Steuerverwaltung sammelt für Sie Daten in elektronischer Form und stellt Ihnen diese Bescheinigungen zur Verfügung. Sie (oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, z. B. Ihr Steuerberater) können so auf die zu Ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen zugreifen und diese gegebenenfalls für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
        Den Abruf der Bescheinigungen für andere Personen (z. B. Kind, Ehefrau) beantragen Sie in Mein ELSTER unter "Formulare & Leistungen" - "Bescheinigungen verwalten" - "Bescheinigungen anderer Personen". Weitere Informationen finden Sie in Mein ELSTER unter "Benutzergruppen" - "Privatpersonen".

        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Deine eigenen Bescheinigungen findest du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen,

          immer vorausgesetzt, du hast den Abrufcode nicht auch verschlampt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Das hat nun funktioniert. Den Abrufcode hatte ich hier noch aufbewahrt. Schade, dass man die Daten nicht direkt in die Erklärung importieren kann. Es fehlen auch die Zahlen, die auf dem ausgedrucktem Lohnsteuerbescheid immer dabei stehen.

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              #7
              Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
              Schade, dass man die Daten nicht direkt in die Erklärung importieren kann
              Geht doch: https://forum.elster.de/anwenderforu...055#post245055

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                #8
                Inzwischen wurde der Bescheinigungsabruf innerhalb der Erklärung allerdings hinter dem Aktionsbutton mit den 3 Punkten versteckt.

                Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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