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Ust Erklärung für meine zweites Gewerbe

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    Ust Erklärung für meine zweites Gewerbe

    Hallo Ihr Fachleute,
    Bin Rentner und benutze zum ersten Mal "Mein Elster". Neben meiner Photovoltaik, habe ich noch eine zweite Gewerbeanmeldung für meine Handwerkliche Tätigkeit. Dafür habe ich nun eine zweite Steuer Nr. bekommen. Für den zweiten Betrieb habe ich auch eine zweite EÜR Erklärung 2020 machen müssen. Nun das Gleiche für die USt Erklärung zum zweiten Betrieb. Nur Elster erlaubt mir nicht eine zweites USt Formular für 2020 zu bearbeiten. Wie kann ich nun vom 2. Betrieb mit extra Steuer Nr meine USt Erklärung machen?
    Zuletzt geändert von petneu; 29.04.2021, 00:17.

    #2
    Warum sollte das Elster nicht erlauben?

    Aber: wenn Dir alleine die Photovoltaikanlage gehört, und Dir alleine der Handwerksbetrieb, dann bist Du ein Unternehmer. Und ein Unternehmer gibt halt nur eine Umsatzsteuererklärung ab.

    Hast Du tatsächlich die zweite Steuernummer auch für die Umsatzsteuer bekommen? Das steht ja in der Steuernummernmitteilung.

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      #3
      Bei der Umsatzsteuer musst du eine sog. konsolidierte Erklärung für deine beiden Unternehmen abgeben.

      Wenn es da Unklarheiten bei der Steuernummer geben sollte, musst du das mit deinem Finanzamt klären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo L.E.Fant,
        Ich habe eine zweite Steuer Nr für den zweiten Betrieb bekommen. Dann nach Anruf beim Fin. Amt, soll/muss ich für den zweiten Betrieb eine EÜR und USt Erklärung abgegeben. EÜR mit der neuen (zweiten) Steuernummer konnte ich machen, aber eine zweite USt hat Elster nicht erlaubt. Muss ich wohl, wie Charly geschrieben hat, nochmal die Fachleute im Amt anrufen.

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          #5
          soeben mit dem Fin. Amt telefoniert. Für die zweite Steuernr. muss ich EÜR machen (ist ja klar) und da ich nur eine USt machen kann, muss ich unter der ersten Steuernr. auch die Ust daten von der zweiten Steuernr. mit angeben.

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            #6
            ...und (in einem mir bekannten, ähnlichen Fall), eine formlose Aufstellung mitschicken (Excel-Tabelle oder so), was von der USt-Erklärung zur ersten und was zur zweiten Firma gehört.

            Traurig, aber wahr

            (Mit zwei separaten Steuernummern und USt-Erklärungen wäre das technisch und logistisch wesentlich einfacher auf der Benutzerseite. Zusammenzählen könnten sie das Zeug dann schließlich auch selber.)

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              #7
              Aber, auch bei 2, 5 oder 999 Firmen oder Gewerben kann man umsatzteuerlich nur ein Unternehmer sein. § 2 Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz. Das darf technisch gar nicht gehen, weil es rechtlich unmöglich ist.

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                #8
                Dann sollte man halt die Rechtslage ändern. Dass man 37 separate EÜR oder Bilanzen abgeben muss, aber nur eine USt-Erklärung, passt meiner Meinung nach einfach nicht zusammen (und verkompliziert die Buchführung erheblich). Noch schlimmer wird das dann noch bei abweichenden Wirtschaftsjahren (Wirtschaftsjahr bzw. EÜR/Bilanz z.B. vom 1.7.-30.6., aber USt immer kalenderjährlich). Das ist alles ein buchhalterischer Albtraum.

                Da gründe ich lieber 37 GmbH, die dürfen dann auch37 USt-Erklärungen abgeben (wenn sie dann nicht eine "umsatzsteuerliche Organschaft" bilden...)

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                  #9
                  Wenn man 37 Firmen hat, dann hat man das selber eigentlich schon kompliziert. Aber Summen zu bilden sollte kein Problem sein.

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                    #10
                    Nein, ist es nicht - diese "Konsolidierung" unterstützen (für die Umsatzsteuer-Voranmeldung) sogar "billige" Fibu-Programme.

                    Lästig ist das dann nur bei der Umsatzsteuererklärung. Da muss man das selber mit dem Taschenrechner zusammenzählen (was bei EU-Umsätzen, § 13 b etc. ganz schön viele Felder sind), aber wirklich nervend ist, dass das Finanzamt zur USt-Erklärung eine "formlose" Tabelle will, in der die einzelnen Felder der USt-Erklärung auf die verschiedenen Firmen aufgeschlüsselt sind. Dafür gibt es keinen elektronischen Weg, da muss man sich wirklich hinsetzen und das, was das Fibu-Programm in den Voranmeldungen zusammengezählt hat, wieder fein säuberlich aufdröseln und in eine Excel-Tabelle eintippen. Und dann ein PDF draus machen und dem Finanzamt per Post oder Fax oder E-Mail schicken...

                    Jetzt haben wir ELSTER und EÜR und eBilanz und das ganze tolle vollelektronische Zeug, und dann wollen sie z.B. den Ausdruck einer Excel-Tabelle per Fax? Steinzeit lässt grüßen...

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                      #11
                      aber wirklich nervend ist, dass das Finanzamt zur USt-Erklärung eine "formlose" Tabelle will, in der die einzelnen Felder der USt-Erklärung auf die verschiedenen Firmen aufgeschlüsselt sind.
                      Die Frage für mich ist, will das jedes Finanzamt so haben oder ist es eine spezielle Anforderung deines/deiner Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin ?

                      Dass konsolidiert werden muss, liegt im Übrigen an der Legaldefinition des Unternehmensbegriffs in § 2 UStG.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die Frage für mich ist, will das jedes Finanzamt so haben oder ist es eine spezielle Anforderung deines/deiner Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin ?
                        Weiß ich nicht. Ich habe hier nur einen solchen Fall, und da will es das Finanzamt bzw. der Sachbearbeiter so. Was mich betrifft, sind es also 100% der Finanzämter

                        Aber kann natürlich unterschiedlich sein, je nach Bundesland, Finanzamt oder evtl. sogar Sachbearbeiter - keine Ahnung. Kenne leider keine anderen ähnlich gelagerten Fälle im persönlichen Umfeld.

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                          #13
                          Wie mein Vorredner es geschrieben hat. Erst musste ich von der Photovoltaik die erhaltene MwSt. zu 16 und 19 % erfassen. Dann vom zweiten Betrieb alle Rechnungen zu 16 und 19% . Diese Summe muss ich ja nun abführen (minus meine gezahlte MwSt) Dann alles per Hand aufführen wie die Stückelung ist. Und dies dann extra ans Fin Amt senden, bzw warten bis sie mich danach. fragen. Es hätte gelangt, wenn es in der USt mehrere Felder für den jeweiligen Betrieb, oder halt wie bei der EÜR einen 2. Anhang USt. geben würde. Denke da wurde bei Elster einfach was nicht optimal gelöst. Und ich als Rentner hatte damit mehrere TAGE ZU KÄMPFEN. :-(

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