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Zusammenveranlagung bei Eherpartnern

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    Zusammenveranlagung bei Eherpartnern

    Hallo liebe ELSTER-Nutzer!

    Meine Frau und ich haben letztes Jahr geheiratet und wollen nun zum ersten Mal zusammen veranlagen. Dazu haben wir unsere Infos (Steuer-ID, etc) im Hauptvordruck im Abschnitt 2 auch entsprechend angegeben - und zwar in zwei Formularen gegenseitig. D.h. sie hat ein Formular erstellt in dem ich als Partner angegeben bin und umgekehrt. Leider konnte ich nicht eindeutig herausfinden, ob das so richtig ist. Theoretisch besteht ja auch die Möglichkeit, dass wir unsere beiden Daten in einem Formular eingeben, d.h. ich lege zwei Anlagen N in einem Formular an und wir verschicken nur ein Formular ans Finanzamt anstatt zwei Formulare die auf Seiten des Finanzamtes "zusammengefügt" werden. Welcher ist denn der richtige Weg, bzw sind beide Wege möglich?

    Danke für eure Hilfe.

    Liebe Grüße, Sebastian

    #2
    Das Finanzamt fügt überhaupt nichts zusammen. Ihr müsst die Daten von beiden in einer Erklärung erklären, wenn ihr zusammen veranlagen wollt.

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      #3
      Eigentlich werdet Ihr auch gar nicht veranlagen. Ihr könnt aber Zusammenveranlagung beantragen, in Form einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Die Veranlagung macht dann das Finanzamt.

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        #4
        Entscheidend ist, dass ihr nur eine Einkommensteuererklärung einreicht, in der ihr die Zusammenveranlagung beantragt.

        Das erfolgt auf den Seiten 1 bis 3 des Hauptvordrucks.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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