Hallo,
ich forste schon seit Stunden dieses Forum und das Internet durch und komme mit meinem Problem nicht auf einen grünen Zweig.
Ich möchte meine Abfindung (1/5 Regel) in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dafür habe ich Anlage N hinzugefügt, auf Seite 2 die Steuerklasse hinzugefügt und auf Seite 3 den Abfindungsbetrag in Zeile 17 eingetragen. Des weiteren habe ich die Steuerabzugsbeträge der Abfindung in Zeile 19 bis 20 eingetragen. (So wurde es auch u.A. im Forum beschrieben).
Nachdem ich die Einkommenssteuererklärung prüfen hab lassen, kam bei mir ein sehr hoher Betrag raus, den ich nachzahlen soll. In einem anderen Steuer-Programm, haben wir dieselben Daten eingegeben und die Nachzahlung war sehr viel niedriger.
Nun stellt sich mir die Frage: Muss ich auch och die eTin angeben und alle Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2?
Wenn ich die Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2 noch angebe, wird der Betrag sogar noch höher und das System meckert, dass ich noch die Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben angeben soll.
Was mache ich falsch?
Vielen Dank im Voraus!
ich forste schon seit Stunden dieses Forum und das Internet durch und komme mit meinem Problem nicht auf einen grünen Zweig.
Ich möchte meine Abfindung (1/5 Regel) in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dafür habe ich Anlage N hinzugefügt, auf Seite 2 die Steuerklasse hinzugefügt und auf Seite 3 den Abfindungsbetrag in Zeile 17 eingetragen. Des weiteren habe ich die Steuerabzugsbeträge der Abfindung in Zeile 19 bis 20 eingetragen. (So wurde es auch u.A. im Forum beschrieben).
Nachdem ich die Einkommenssteuererklärung prüfen hab lassen, kam bei mir ein sehr hoher Betrag raus, den ich nachzahlen soll. In einem anderen Steuer-Programm, haben wir dieselben Daten eingegeben und die Nachzahlung war sehr viel niedriger.
Nun stellt sich mir die Frage: Muss ich auch och die eTin angeben und alle Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2?
Wenn ich die Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2 noch angebe, wird der Betrag sogar noch höher und das System meckert, dass ich noch die Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben angeben soll.
Was mache ich falsch?
Vielen Dank im Voraus!
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