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Abfindung 1/5

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    Abfindung 1/5

    Hallo,

    ich forste schon seit Stunden dieses Forum und das Internet durch und komme mit meinem Problem nicht auf einen grünen Zweig.

    Ich möchte meine Abfindung (1/5 Regel) in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dafür habe ich Anlage N hinzugefügt, auf Seite 2 die Steuerklasse hinzugefügt und auf Seite 3 den Abfindungsbetrag in Zeile 17 eingetragen. Des weiteren habe ich die Steuerabzugsbeträge der Abfindung in Zeile 19 bis 20 eingetragen. (So wurde es auch u.A. im Forum beschrieben).

    Nachdem ich die Einkommenssteuererklärung prüfen hab lassen, kam bei mir ein sehr hoher Betrag raus, den ich nachzahlen soll. In einem anderen Steuer-Programm, haben wir dieselben Daten eingegeben und die Nachzahlung war sehr viel niedriger.

    Nun stellt sich mir die Frage: Muss ich auch och die eTin angeben und alle Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2?

    Wenn ich die Angaben zum Arbeitslohn auf Seite 2 noch angebe, wird der Betrag sogar noch höher und das System meckert, dass ich noch die Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben angeben soll.

    Was mache ich falsch?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Die ETIN ist unnötig - das ist eigentlich noch ein Relikt aus der zeit vor der ID-Nummer.

    Du füllst Seite 2 "Angaben zum Arbeitslohn" komplett aus entsprechend deiner Lohnbescheinigung.

    Auf Seite 3 machst du dann die Angaben zu der Abfindung, dabei musst du aber aufpassen, dass du die richtige Zeile nimmst (17 + 19, die Ausfüllhilfe spricht fälschlicherweise Zeile 16 an ).Wichtig ist nur, der Abfindungsbetrag darf nicht im laufenden Bruttoarbeitslohn enthalten sein... das musst du vorher an Hand deiner Unterlagen prüfen. Nicht dass der Arbeitgeber hier falsch bescheinigt hat.

    Es ist übrigens völlig normal, dass bei einer Abfindung trotz 1/5 Regelung eine Nachzahlung entsteht. Zum Vergleich kannst du ja mal die Eingaben in Zeile 17 folgende weglassen und stattdessen deinen Bruttolohn auf Seite 2 entsprechend erhöhen.

    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.04.2021, 07:56.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort. Dass ich eine Nachzahlung haben werde ist mir bewusst. Nur, dass sie so hoch sein soll (über 3000 Euro) bei einer Abfindung von 9000 Euro ist mir schleierhaft. In dem anderen Programm kamen c.a. 300 Euro raus.

      Ich habe zwei Seiten Lohnsteuerbescheinigung. Auf der ersten Seite ohne Abfindung auf der zweiten mit Abfindung in Zeile 10 ff. In meiner Gehaltsabrechnung wurde die Abfindung mit 1/5 betitelt.

      Wenn ich die Steuerabgaben des Bruttogehalts und der Abfindung der zweiten Seite der Lohnsteuerbescheinigung zusammenreche kommt allerdings was ganz anderes raus als auf Seite 1 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Es scheint hier keine einfache Summierung zu sein. Hat hier der Arbeitgeber was falsch gemacht??

      Ich habe auf Seite 2 der Anlage N mal probeweise die Steuerabgaben und die Abfindung mit dem Bruttogehalt zusammengerechnet.. das Ergebnis bleibt bei 3000 Euro Nachzahlung.


      Zusatzinfo: Ich habe die Abfindung am Ende des Jahres bekommen und der Vertrag lief auch noch bis 31.12. Dh volles Gehalt + Abfindung. Die Abfindung habe ich im selben Jahr bekommen.

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        #4
        In einem anderen Steuer-Programm, haben wir dieselben Daten eingegeben und die Nachzahlung war sehr viel niedriger.
        Hast du bei Mein ELSTER die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          Nur Auf Seite 7 Feld 47, 48 und auf Seite 8 Feld 51. Muss ich noch was anderes ausfüllen? Seite 2? Das steht nirgends dass ich das noch eintragen soll und in dem anderen Steuer-Programm muss ich das auch nicht.

          Echt verwirrend alles.

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            #6
            Das steht nirgends dass ich das noch eintragen soll und in dem anderen Steuer-Programm muss ich das auch nicht.
            Vielleicht oder sogar wahrscheinlich hat das andere Steuerprogramm eine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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