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Vermietung - Zeit ohne Mieter

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    Vermietung - Zeit ohne Mieter

    Hallo,

    ich habe mein Elternaus vermietet, ab 12.2020. Die Monate 1-11 wurde renoviert.

    Grundsteuer, Wasser (Frischwasser, Abwasser, Regenwasser), Strom, Gas, Müll, Versicherungen kann ich in der Anlage V - "14 Grundsteuer, Straßenreinigung, ....." eintragen, oder?
    Trage ich da das ganze Jahr ein, also auch den vermieteten Dezember? Und muss dass, was die Mieter für Dezember bezahlt haben, dann nach "2 - Einnahmen - Umlagen"?

    Und weil die Mieter die Nebenkosten für Dezember erst Anfang Januar überwiesen haben, kann ich dass dann für 2020 gar nicht mehr berücksichtigen, und 2021 haben ich dann Nebenkosten/Umlagen für 13 Monate? Oder anders gesagt, Augaben und Einnahmen werden in dem Jahr berücksichtigt in den sie anfallen?

    Grüße und Danke
    Michael

    #2
    ich habe mein Elternaus vermietet, ab 12.2020. Die Monate 1-11 wurde renoviert.
    Wenn die Renovierung erforderlich war, um das Objekt vermietungsfähig zu machen, wirst du eventuell nicht das ganze Jahr geltend machen können.

    Die Renovierungszeit war schon ziemlich lang.

    Aber das ist Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung -ELSTER-, um die es in diesem Forum geht.

    Augaben und Einnahmen werden in dem Jahr berücksichtigt in den sie anfallen?
    Stimmt grundsätzlich ! Allerdings gilt bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen eine 10-Tagesregel. Siehe § 11 EStG

    Monatliche Zahlungen für Nebenkosten sind regelmäßige Zahlungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Michael,

      ich würde mal unter Vermietungsabsicht im Internet recherchieren.

      Allerdings geht das Richtung Steuerberatung.

      Gruß Xaver

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antworten. Die 10 Tages Regel war mir gänzlich unbekannt.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Renovierungszeit war schon ziemlich lang.
        Was willste machen, wenn Handwerker erst zusagen, dann vertrösten und bei Entzug des Auftrag zugeben, dass ihre angenommene Leistungsfähigkeit und ihr Zeitkontingent nicht in Einklang zu bringen sind? Dann fängste von vorne an, und es zieht sich hin.


        Aber nochmal zur Frage, die ja auch für die kommenden Jahre gilt.
        Hab ich das richtig verstanden, dass ich die Ausgaben für Versicherungen, Grundsteuer, Müll, Wasser, Abwasser, Regenwasser (das was der Mieter über die Nebenkosten begleicht, was aber von den zuständigen Stellen beim Vermieter eingezogen wird) in der Anlage V - "14 Grundsteuer, Straßenreinigung, ....." eintragen muss, und die vom Mieter bezahlten Nebenkosten unter "2 - Einnahmen - Umlagen"?

        Solange das Haus vermietet ist kommt da ja immer irgenwie 0 raus (irgendwie: da die Nebenkostenabrechnung immer erst im Folgejahr möglich ist, ist da immer eine gewisse Unschärfe)
        Und bei Leerstand sind die Nebenkosten automatisch Werbungskosten. Oder ist das völlig falsch gedacht.

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          #5
          Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
          Hab ich das richtig verstanden, dass ich die Ausgaben für Versicherungen, Grundsteuer, Müll, Wasser, Abwasser, Regenwasser (das was der Mieter über die Nebenkosten begleicht, was aber von den zuständigen Stellen beim Vermieter eingezogen wird) in der Anlage V - "14 Grundsteuer, Straßenreinigung, ....." eintragen muss, und die vom Mieter bezahlten Nebenkosten unter "2 - Einnahmen - Umlagen"?
          Solange das Haus vermietet ist kommt da ja immer irgenwie 0 raus (irgendwie: da die Nebenkostenabrechnung immer erst im Folgejahr möglich ist, ist da immer eine gewisse Unschärfe)
          Und bei Leerstand sind die Nebenkosten automatisch Werbungskosten. Oder ist das völlig falsch gedacht.
          Meiner Meinung nach ist das genau richtig gedacht. Ich mache es jedenfalls auch immer so

          Kommentar


            #6
            Solange das Haus vermietet ist kommt da ja immer irgendwie 0 raus
            Das ist schon richtig, aber da der Ausgleich nicht im gleichen Jahr passiert, ist es wichtig, die Ausgaben sowie die Erstattungen der Mieter getrennt

            zu erfassen und nicht vorab zu saldieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              warum sprichst du eigentlich immer nur von den gewöhnlichen Nebenkosten? Die Kosten für die Renovierung kannst du doch auch absetzen, und das wird im ersten Jahr sicher der weitaus größere Posten sein.

              Und bei Leerstand sind die Nebenkosten automatisch Werbungskosten.
              Nicht nur bei Leerstand, da muss man nicht differenzieren.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                warum sprichst du eigentlich immer nur von den gewöhnlichen Nebenkosten? Die Kosten für die Renovierung kannst du doch auch absetzen, und das wird im ersten Jahr sicher der weitaus größere Posten sein.

                Nicht nur bei Leerstand, da muss man nicht differenzieren.

                Stefan
                Da war ich wohl etwas ungenau. Mich interessieren nur die Nebenkosten, weil ich das mit den Erhaltungsaufwänden (hoffentlich) schon kapiert hatte. Insbesondere, da das Haus in Form einer Schenkung in meinem Besitz kam, brauche ich bei den Erhaltungsaufwänden nicht auf irgendwelche Prozentsätze vom Anschaffungspreis achten.

                Bei den Nebenkosten hatte mich zusätzlich verwirrt, dass man aus der Vorgabeliste zwar so was wie Beleuchtung auswählen kann, aber nicht allgemein Strom oder Gas, was ja nur dann zu 'meinen' Nebenkosten gehört, wenn es Leerstand gibt, sonst kümmert sich ja der Vermieter darum. Inzwischen habe ich aber kapiert, dass man gar nicht nur aus der Liste auswählen kann, sondern auch selber was eintragen kann, was ich jetzt für Strom und Gas einfach gemacht habe.

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                  #9
                  Inzwischen habe ich aber kapiert, dass man gar nicht nur aus der Liste auswählen kann, sondern auch selber was eintragen kann,
                  was ich jetzt für Strom und Gas einfach gemacht habe.
                  So ist das, aber leider ist das nicht selbsterklärend.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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