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Vermietung - Bauabnahme Schornsteinfeger

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    Vermietung - Bauabnahme Schornsteinfeger

    Hallo,

    ich musste nach einer Hausschenkung eine neue Heizung anschaffen (die alte war älter als 30 Jahre).

    Was mache ich mit dem 120 Euro der Abnahme durch den Schornsteinfeger. Gehört das zu "13 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen... " (wie die nderen Kosten der Erneuerung) oder zu "17 - Sonstiges"?

    Oder ignoriere ich das einfach, wei es im Verhältis zu den Kostern der Heizung kaum ins Gewicht fällt.

    Grüße und Danke
    Michael

    #2
    Was mache ich mit dem 120 Euro der Abnahme durch den Schornsteinfeger. Gehört das zu "13 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen... "
    Wenn du die Heizungserneuerung auf mehrere Jahre gleichmäßig verteilst, macht es durchaus Sinn, die Abnahme diesen Kosten zuzuordnen.

    Wirklich zwingend ist das aber, anders als z. B. bei der AfA, nicht. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Hilfe.

      Na ja, wenn man nicht weiss, ob etwas unter Punkt 13 oder unter Punkt 17 einzutragen ist, dann hat das IMO irgendwie schon mit der elektronischen Steuererklärung zu tun. Dachte ich zumindest. Dann sind die SW, oder die Beispiel in der HIlfe, vielleicht nicht eindeutig genug. Wenn ich es an der falschen Stelle eintrage, hat der Finanzbeamte ja auch keine Freude daran. Dann korrigiert er/sie es oder erklärt es mir oder lehnt es ab und ich mache nen Widerspruch oder gehen zum Steuerberater und der macht nen Widerspruch, oder ..... das dauert doch alles nur unnötig lange und die Finanzbeamten haben auch so schon genug zu tun, und dieses Jahr vmtl. noch nen bischen mehr.

      Ich schreibe es jetzt einfach auf 13 und setze die 120 einfach in 1-nem Jahr ab.

      BTW: Ich habe 3 Rechnungen (3 Rechnungsnummern) für die neue Heizung (Ausbau alter Kram, Einbau neue Heizung, Einbau neue Heizkörper) darf ICH die zusammenrechnen zu einem Posten oder muss ich alle 3 Rechnunen einzeln aufführen?

      Kommentar


        #4
        darf ICH die zusammenrechnen zu einem Posten oder muss ich alle 3 Rechnungen einzeln aufführen?
        Ich würde es einzeln machen, aber auch hier gibt es keine so ganz präzisen Vorschriften. So wie Mein ELSTER aufgebaut ist, lässt sich jede

        Rechnung einzeln erfassen und ich habe mich inzwischen daran gewöhnt, Position für Position einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
          Na ja, wenn man nicht weiss, ob etwas unter Punkt 13 oder unter Punkt 17 einzutragen ist, dann hat das IMO irgendwie schon mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.
          Warum? Die Frage stellt sich doch unabhängig davon, ob man diese Felder elektronisch oder mit Kugelschreiber ausfüllt. Wie auch die Anleitung zu den Anlagen schon aus rechtlichen Gründen exakt identisch zu den Papiervordrucken ist.

          Wobei die Toleranz dazu, was hier noch beantwortet wird, sehr hoch ist. Aber ob etwas sofort oder verteilt absetzbar ist, ist nunmal Steuerrecht.

          Kommentar


            #6
            Danke für die Antworten.
            Ich werden die Rechnungen jetzt einzeln eintragen.

            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            ... Aber ob etwas sofort oder verteilt absetzbar ist, ist nunmal Steuerrecht.
            Darum ging es mir gar nicht. Es war die Frage ob der Schornsteinfeger zu den Erhaltungsaufwändungen (13) gehört. Gefühlt hier schon, weil nur nach Abnahme die Heizung in Betrieb genommen werden darf. Aber gefühlt ist nicht gewusst. I.d.R. gehört der Schornsteinfeger zu den Nebenkosten (Werbungskosten). Aber die Bauabnahme kann ja nicht auf die Mieter umgelegt werden. Also ist Nebenkosten Quatsch. Bliebe noch Sonstiges (17).

            120 Euro über 5 Jahre verteilen? Kann man machen. Aber dann muss ich die ja jedesmal mitschleppen. Dazu habe ich keine Lust.


            Zur Hilfe verschiedener Produkte: Also als MeinElster anfing war die Hilfe in Elster Formular definitiv umfangreicher, weshalb ich anfänglich Beides parallel genutzt habe (man muss sich je erstmal reinfummeln). Papier nutzt ich schon ewig nicht mehr. Was es da an Hilfe gibt, keine Ahnung. Und welche rechtlichen Gründe sollten für eine exakt identische Anleitung/Hilfe sorgen.
            Kann man dass dann einklagen?

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              #7
              Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
              Es war die Frage ob der Schornsteinfeger zu den Erhaltungsaufwändungen (13) gehört
              Genau! Und diese Frage würde sich bei den Papiervordrucken auch stellen. Eine Frage zu Elster ist das nicht.

              Kommentar


                #8
                120 Euro über 5 Jahre verteilen? Kann man machen. Aber dann muss ich die ja jedesmal mitschleppen. Dazu habe ich keine Lust.
                Was musst du denn da mitschleppen ? Ich mache mir anfänglich eine Tabelle, die die gleichmäßige Verteilung über meinetwegen 5 Jahre erhält.

                Ab dem 2. Jahr trage ich in die Steuererklärung nur noch den Jahreswert ein, ohne Erläuterungen. Die sind doch auch nicht notwendig.

                Verteilung_82b.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Genau! Und diese Frage würde sich bei den Papiervordrucken auch stellen. Eine Frage zu Elster ist das nicht.
                  Ich glaube ich verstehe das Forum und seine Regeln immer noch nicht.
                  Wenn ich nicht fragen darf was wo hin gehört, was bleibt dann noch?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Was musst du denn da mitschleppen ? Ich mache mir anfänglich eine Tabelle, die die gleichmäßige Verteilung über meinetwegen 5 Jahre erhält.

                    Ab dem 2. Jahr trage ich in die Steuererklärung nur noch den Jahreswert ein, ohne Erläuterungen. Die sind doch auch nicht notwendig.
                    Das ist eine gute Idee. Danke.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich glaube ich verstehe das Forum und seine Regeln immer noch nicht. Wenn ich nicht fragen darf was wo hin gehört, was bleibt dann noch?
                      Es geht in dem Forum vorrangig um Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Wenn man das ganz streng sieht, müsste man Fragen, die sich

                      auch bei den Papiervordrucken stellen, nicht beantworten. So eng wird das aber hier zumeist nicht gesehen. Was allerdings nicht erlaubt ist, ist eine auf

                      den Einzelfall bezogene Steuerberatung. Wer zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, ist nämlich im Steuerberatungsgesetz abschließend geregelt.

                      Weitere Einzelheiten kannst du hier nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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