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Unfallversicherung als Werbungskosten & Sonderausgaben

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    Unfallversicherung als Werbungskosten & Sonderausgaben

    Meine Unfallversicherung kann ich zu je 50% als Werbungskosten & Sonderausgaben geltend machen. Würde ich auch gerne, wenn ich wüsste, in welche Zeile des jeweiligen Formulars ich das eintragen kann.
    Kann mir da jemand weiterhelfen? Es betrifft das Jahr 2019 (falls sich die Formulare schon wieder geändert haben...)

    #2
    Hallo,

    Zitat: Meine Unfallversicherung kann ich zu je 50% als Werbungskosten & Sonderausgaben geltend machen.

    Steht das in deinem Vertrag?

    Anlage N Seite 14 unter Sonstiges
    Gruß FIGUL

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      #3
      Die andere Hälfte gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 7, Zeile 48, wobei sich der Eintrag dort häufig steuerlich nicht auswirkt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Zitat: Meine Unfallversicherung kann ich zu je 50% als Werbungskosten & Sonderausgaben geltend machen.

        Steht das in deinem Vertrag?

        Anlage N Seite 14 unter Sonstiges
        jepp, steht so in meinem Vertrag drin. Und danke für den Wegweiser. Das sollte dort unter Hilfe mitdrinstehen..

        Und auch danke an Charlie24. Dass die Unfallversicherung doch wieder wie gewohnt dort landet, hätte ich aus den Angaben nicht schlussgefolgert.

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          #5
          Dass die Unfallversicherung doch wieder wie gewohnt dort landet, hätte ich aus den Angaben nicht schlussgefolgert.
          Wenn du den Beitrag hälftig auf Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen aufteilen darfst, muss es für jede Hälfte eine Eintragungsmöglichkeit geben.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            wobei die andere Hälfte in den Vorsorgeaufwendungen höchstwahrscheinlich nicht angerechnet wird.
            siehe auch #3
            Gruß FIGUL

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