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Punkt 10 der Lohnsteuerbesch. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderj.

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    Punkt 10 der Lohnsteuerbesch. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderj.

    Moin vllt kann mir jemand erklären warum dieser Betrag in der Steuerberechnung 2020 auf Mein Elster zu 100 % berechnet wird ? Obwohl er auf mehrere Jahre verteilt werden kann?
    Der Betrag wird auf mein Bruttolohn zugerechnet. Ich erkenne nicht wo die Besteuerung ermäßigt ist.

    #2
    Ich erkenne nicht wo die Besteuerung ermäßigt ist.
    Schau mal ziemlich weit unten in der Steuerberechnung. Da müsste eine Zeile kommen:

    Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem ermäßigt zu versteuerndem Betrag und der anteiligen Einkommensteuer dahinter

    Er wird nach der sog. Fünftel-Regelung versteuert und zwar im Zuflussjahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das habe ich gefunden. Allerdings werden mir von 1425 € dann 260 € Steuer berechnet das macht nach meiner Rechnung 18,24%
      Da ich das ganze Jahr ALG1 Bezogen habe und nur eine geringfügige Zahlung von 425 + 2000 Sonderzahlung = 2425 - 1000 Werbungskostenpauschale kommt mir das zu hoch vor.

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        #4
        Dein ALG1-Bezug unterliegt bekanntlich dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst so den Steuersatz, der dadurch steigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Genau aber die Elster Steuerberechnung und der Progressionsvorbehaltsrechner kommen auf unterschiedliche Ergebnisse.
          Kannst Du mir das bitte erklären Charlie24
          Danke für deine schnelle Rückantwort.
          Lg Eloop
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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            #6
            Kannst Du mir das bitte erklären Charlie24
            Auf Anhieb nicht ! Hast du dein ALG1 wirklich nur einmal im Hauptvordruck erfasst ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ah danke da war der Fehler. Hatte im Hauptvordruck und in der Anlage N eingegeben. Super Danke.
              Eine letzte Frage wie wird die Sonderzahlung gefünftelt? Darunter verstehe ich das die 2000 € auf mehrere Jahre verteilt werden.
              gruss Eloop

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                #8
                Eine letzte Frage wie wird die Sonderzahlung gefünftelt?
                In § 34 Abs. 1 EStG ist das wie folgt geregelt:

                Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende
                zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.

                In der dazugehörigen Richtlinie wird das dann näher präzisiert:

                Für Zwecke der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 EStG ist zunächst für den VZ, in dem die außerordentlichen Einkünfte erzielt worden sind, die Einkommensteuer zu ermitteln, die sich ergibt, wenn die in dem z. v. E. enthaltenen außerordentlichen Einkünfte nicht in die Bemessungsgrundlage
                einbezogen werden. Sodann ist in einer Vergleichsberechnung die Einkommensteuer zu errechnen, die sich unter Einbeziehung eines Fünftels
                der außerordentlichen Einkünfte ergibt. Bei diesen nach den allgemeinen Tarifvorschriften vorzunehmenden Berechnungen sind dem Progressionsvorbehalt
                (§ 32b EStG) unterliegende Einkünfte zu berücksichtigen. Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Steuerbeträgen ist zu verfünffachen und der
                sich so ergebende Steuerbetrag der nach Satz 1 ermittelten Einkommensteuer hinzuzurechnen.

                https://esth.bundesfinanzministerium...7-ef365956d7d6
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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