Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V Wohnung Vermietung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V Wohnung Vermietung

    Habe meine Wohnung in Jahr 2000 gekauft und selber gewohnt. Habe das Kredit abbezahlt. In Jahr 2020 habe ich die Wohnung vermietet. Kann ich dann trotzdem die Notar, Zins (was ich damals bezahlt habe) als Werbungskostenabsetzen?.
    Habe ein Haus gekauft und zahle Zinsen und habe auch Notar bezahlt für Haus. Kann ich das von Haus als Werbungskosten absetzen wenn das von der Wohnung nicht mehr geht? Lieben Dank

    #2
    Kann ich dann trotzdem die Notar, Zins (was ich damals bezahlt habe) als Werbungskosten absetzen?.
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Die Kosten, die du während der Eigennutzung hattest,

    kannst du nicht nachträglich geltend machen. Du kannst ab Vermietung die Gebäude-AfA geltend machen.

    Für dein selbstgenutztes Haus kannst du keine Werbungskosten geltend machen, wie kommst du darauf ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      tut mir leid habe die Frage nicht richtig gestellt, ganz vielen Dank für dein Antwort. Wollte folgendes wissen bei Gebäude AfA : ETW 2000 erworben, selbstgenutzt bis Anfang 2020, jetzt vermietet. Bei der ersten Anlage V... darf ich da auch maklergebühren, notargebühren etc mit einfließen lassen, da diese Ausgaben ja nicht 2020 stattgefunden haben ? Dies gehört dann grundsätzlich immer dazu auch wenn zuerst selbstgenutzt oder?

      Kommentar


        #4
        ElsterFormular steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung. Aber Deine Fragen betreffen ja auch gar nicht Elster, Du hast Fragen zum Steuerrecht.

        Kommentar


          #5
          Ich weis das Elster Formular ab 2020 nicht mehr zur Verfügung steht. Meine Frage ich was muss ich bei der Mein Elster in Anlage V bei Gebäude AFA Nr. 33 eintragen, da brauche ich Hilfe von euch

          Kommentar


            #6
            Meine Frage ich was muss ich bei der Mein Elster in Anlage V bei Gebäude AFA Nr. 33 eintragen, da brauche ich Hilfe von euch
            Ich habe das Thema jetzt nach Mein ELSTER verschoben, aber das ändert nichts daran, dass wir dir die Gebäude-AfA nicht ausrechnen können

            und auch nicht werden. Zur Bemessungsgrundlage -BMG- gehören auch die Anschaffungsnebenkosten, aber nicht die Finanzierungskosten.

            Aufgeteilt werden muss auch bei einer Eigentumswohnung zwischen Grundstückskosten und Gebäudekosten. Dafür gibt es eine Arbeitshilfe,

            aber die ist durchaus anspruchsvoll: https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Besten Dank

              Kommentar

              Lädt...
              X