ein ganz simples Schreiben., dass sich mit Depotwerterlös als Gesamtbetrag abgibt, darunter die Bankgebühren in Abzug bringt und sodann von Ablaufleistung /Auszahlungsbetrag spricht.
Nicht mal der 2008 eingezahlte Einmalbetrag wird erwähnt. Bin gespannt wie das FA auf so eine Bescheinigung reagiert ;-)!
Ein steuerrechtlicher Hinweis wie "Kapitalerträge sind steuerpflichtig nach ...........EStG" findet sich nicht, obwohl die mit der BR Deutschland sehr wohl Verträge eingegangen sind, derartiges zu melden, weswegen die auch vor der Auszahlung die IdNr. angefordert haben.
Nicht mal der 2008 eingezahlte Einmalbetrag wird erwähnt. Bin gespannt wie das FA auf so eine Bescheinigung reagiert ;-)!
Ein steuerrechtlicher Hinweis wie "Kapitalerträge sind steuerpflichtig nach ...........EStG" findet sich nicht, obwohl die mit der BR Deutschland sehr wohl Verträge eingegangen sind, derartiges zu melden, weswegen die auch vor der Auszahlung die IdNr. angefordert haben.
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