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Gewinn aus fondsgebundener Rentenversicherung + ELSTER

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    #16
    ein ganz simples Schreiben., dass sich mit Depotwerterlös als Gesamtbetrag abgibt, darunter die Bankgebühren in Abzug bringt und sodann von Ablaufleistung /Auszahlungsbetrag spricht.
    Nicht mal der 2008 eingezahlte Einmalbetrag wird erwähnt. Bin gespannt wie das FA auf so eine Bescheinigung reagiert ;-)!
    Ein steuerrechtlicher Hinweis wie "Kapitalerträge sind steuerpflichtig nach ...........EStG" findet sich nicht, obwohl die mit der BR Deutschland sehr wohl Verträge eingegangen sind, derartiges zu melden, weswegen die auch vor der Auszahlung die IdNr. angefordert haben.
    Zuletzt geändert von Gerard; 07.05.2021, 09:49.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
      ok - akzeptiere ich mal, dass das Formular Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1A) - so wird es zumindest im ELSTER-Account bezeichnet, also nicht wieder auf MICH einschlagen - mit dem amtlichen Vordruck gemeint ist ........
      Wenn ich amtliche Vordrucke schreibe, meine ich auch amtliche Vordrucke. Seit wann stammen die von ELSTER, und glaubst du, da ist jemand so wahnsinnig und ändert Beschriftungen der amtlichen Vordrucke?

      Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
      und da meine ich doch, dass ich von dem Geschriebenen bei Zeile 30 ausgehen darf und das seine Richtigkeit hat, nicht wahr? Sonst ist doch die Finanzbehörde bei ihrer Wortwahl auch IMMER sehr genau und besteht auch darauf!
      Wenn die Beschriftung einem uneindeutig erscheint, ist es oft eine gar nicht so dumme Idee, in die Ausfüllanleitung zu schauen. Dafür gibt es so kleine blaue Knöpfe mit einem Fragezeichen drin. Und oh Wunder, da steht auf einmal Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht zur Rentenzahlung optiert wird. Daraus kann man dann seine Schlüsse ziehen, muss man aber nicht.

      Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
      Was ist da jetzt zäh?
      Die Diskussion mit dir.

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        #18
        wo Du recht hast hast du Recht - das "?" bringt es an den Tag. Werde ich zukünftig berücksichtigen.
        Aber bleib doch mal ein wenig lockerer. ein Tag OHNE Lächeln ist IMMER ein verlorener Tag ;-)!

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