Hallo zusammen,
ich möchter gerade meine Steuererklärung machen. Nun habe ich die Info: das bezogene Kurzarbeitergeld wird in der Anlage N unter den Lohnersatzleistungen in Zeile 28 (wie auch das Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld) vermerkt! Wenn ich jedoch auf dieses Feld gehe, kommt kein Auswahl zu Kurzarbeitergeld. Soll ich einfach irgendwas nehmen?
Kann ja eigentlich nicht sein. Danke für eine Hilfe Eurerseits.
Viele Grüße Sabine
ich möchter gerade meine Steuererklärung machen. Nun habe ich die Info: das bezogene Kurzarbeitergeld wird in der Anlage N unter den Lohnersatzleistungen in Zeile 28 (wie auch das Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld) vermerkt! Wenn ich jedoch auf dieses Feld gehe, kommt kein Auswahl zu Kurzarbeitergeld. Soll ich einfach irgendwas nehmen?
Kann ja eigentlich nicht sein. Danke für eine Hilfe Eurerseits.
Viele Grüße Sabine
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