Fehlende Auswahlmöglichkeit Kurzarbeitergeld Anlage N Zeile 28

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  • Noosa2015
    Neuer Benutzer
    • 02.05.2021
    • 2

    #1

    Fehlende Auswahlmöglichkeit Kurzarbeitergeld Anlage N Zeile 28

    Hallo zusammen,
    ich möchter gerade meine Steuererklärung machen. Nun habe ich die Info: das bezogene Kurzarbeitergeld wird in der Anlage N unter den Lohnersatzleistungen in Zeile 28 (wie auch das Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld) vermerkt! Wenn ich jedoch auf dieses Feld gehe, kommt kein Auswahl zu Kurzarbeitergeld. Soll ich einfach irgendwas nehmen?
    Kann ja eigentlich nicht sein. Danke für eine Hilfe Eurerseits.
    Viele Grüße Sabine
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Du kannst doch links einfach Kurzarbeitergeld eintragen, wo ist das Problem ? Arbeitslosengeld wäre dort übrigens falsch !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      wie wärs, du würdest einfach Kurz eintragen
      Gruß FIGUL

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      • Noosa2015
        Neuer Benutzer
        • 02.05.2021
        • 2

        #4
        Hallo, also ich habe es jetzt eingetragen, aber nicht unter der Anlage, sondern am Ende kam noch das mit dem Vorsorgeaufwand und da kam es dann auch hin, aber es gab vorher noch ein anderes Feld, da konnte man auch was eintragen, aber eben nicht das Kurzarbeitergeld. ALso für mich hat sich das erstmal erledigt. Danke für die Antworten. Wenn es falsch ist, wird sich das Finanzamt schon melden. Die wissen ja, dass ich Kurzarbeitergeld bekommen habe.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Wenn es falsch ist, wird sich das Finanzamt schon melden. Die wissen ja, dass ich Kurzarbeitergeld bekommen habe.
          Das weiß das Finanzamt zwar, aber wenn du in deiner Steuererklärung etwas falsch erfasst, stimmt die Steuervorausberechnung nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            das Kurzarbeitergeld kommt in Anlage N Zeile 28 und nicht in Anlage Vorsorgeaufwand.
            In Anlage Vorsorgeaufwand kommen Beiträge zu Versicherungen
            Gruß FIGUL

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